Untreueparagraf wird erweitert

Im Justizministerium werden in einer Arbeitsgruppe seit Monaten diverse Änderungen für die Strafgesetzgebung diskutiert. Darunter auch der Untreue-Paragraf.

Morgenjournal, 12.2.2015

Das ist jenes Gesetz anhand dessen in den vergangenen Jahren und Monaten zahlreiche Ermittlungen und Prozesse in großen Wirtschafts- und Korruptionsverfahren durchgeführt werden. Anwälte und Wirtschaftsexperten kritisieren, dass er von der Justiz zu exzessiv angewendet würde. In der Justizarbeitsgruppe konnte man sich aber auf keine Änderung des Paragraphen einigen. Allerdings wird angeregt, die Wertgrenze für Untreuedelikte von bisher 50.000 Euro auf 300.000 Euro anzuheben. Doch das könnte Folgewirkungen auf laufende Ermittlungsverfahren haben.