Experten für Verschiebung der Wahl

In der Debatte um die Wahlkarten für die Bundespräsidenten-Stichwahl am 2. Oktober fordern Experten jetzt eine Verschiebung des Wahltermins. Immerhin könne nicht ausgeschlossen werden, dass sich die Wahlkuverts noch bei vielen Wahlberechtigten auflösen, und zwar nach dem Wählen. Das würde ihre Stimmen aber ungültig machen.

Schadhaftes Wahlkuvert

APA/GEORG HOCHMUTH

Morgenjournal, 9.9.2016

Öhlinger: Wahl verschieben

Es gehe gar nicht mehr anders. Die Wahl müsse verlegt werden, sagt Verfassungsjurist Theo Öhlinger. Er argumentiert damit, dass sich noch viele weitere Wahlkarten auflösen könnten - auch nach der Stimmabgabe. Wenn man das nicht auf einen überschaubaren Kreis einschränken könne, bleibe gar nichts anderes übrig, als die Wahl zu verschieben.

Das Wahlrecht dürfe nicht beschädigt werden, sagt Öhlinger in Richtung des Innenministeriums: „Eine Wahl durchzuführen, bei der man weiß, dass sie nicht korrekt ablaufen kann, da muss man etwas tun. Es ist absurd eine Wahl so durchzuführen und mit einem hohen Maß an Sicherheit, eine Wahlaufhebung in Kauf zu nehmen, die dann erst wieder einen neuen Wahltermin erfordert.“ Immerhin könnte es auch um hunderte oder sogar tausende Kuverts gehen, die sich erst später auflösen.

Filzmaier: Wahlanfechtung möglich

Sollten es keine Einzelfälle sein, sondern tausende Wahlberechtigte betroffen sein, dann wäre auch er für einen späteren Wahltermin, sagt Politologe und Wahlexperte Peter Filzmaier. Wenn ohne Verschulden des Wählers durch die Unterschrift eine Wahlkartenstimme ungültig wurde, weil das Klebeband kaputt ist – dafür kann der Wähler nichts – dann wird es heikel. Dann kann man nur Einzelfälle tolerieren, aber nicht eine größere Zahl von Tausend Fällen.

Wie Öhlinger vermutet auch Filzmaier, dass eine neuerliche Wahlanfechtung dann sehr wahrscheinlich wäre. Der 2. Oktober müsse überdacht werden. es spreche auch die Vernunft für die Verschiebung, denn es wäre ein Anfechtungsgrund bei einem knappen Ergebnis.

Ministerium: Verschiebung nicht möglich

Im Innenministerium heißt es, eine Verschiebung sei rechtlich nicht möglich. Wahlleiter Robert Stein erklärt – aus seiner Sicht gebe es keine Handhabe die Wahl zu verschieben. Das sei nur vorgesehen, wenn einer der Bewerber sterbe.

Verfassungsrechtler Öhlinger widerspricht und sagt, man solle eine neue Verordnung prüfen. Sollte es aber beim Wahltermin 2. Oktober bleiben und die Wahl auch nicht mehr angefochten werden, dann wäre der neue Bundespräsident dennoch beschädigt, warnt Öhlinger. Die Kandidaten seien wohl schon müde. Das ändere nichts daran, dass dann im Raum stehe, das die Wahl nicht korrekt war.