Fortsetzung der Wahlkartenprobleme

Die Bundespräsidenten-Stichwahl-Wiederholung hat ein neues Hauptthema: kaputtgegangene Brief-Wahlkarten - oder solche, die möglicherweise noch kaputt gehen. Gestern ist bekannt geworden, dass eine Frau aus Dornbirn ihre Stimme für die Wahl am 2. Oktober verloren hat, weil sie die Wahlkarte schon unterschrieben hatte und dann festgestellt hat, dass sich das Kuvert geöffnet hat, also defekt war. Umtauschen kann sie ihre kaputte Wahlkarte nicht mehr weil sie schon unterschrieben hat. Sie fühlt sich jetzt um ihre Stimme betrogen.

Wahlleiter Robert Stein mit Wahlkarte

Der Leiter der Wahlabteilung, Robert Stein, mit einer Wahlkarte

APA/GEORG HOCHMUTH

Mittagsjournal, 8.9.2016

Durch die Unterschrift am Kuvert, hat man praktisch gewählt - und wählen darf man ja bekanntlich nur einmal, erklärt das Innenminisierum heute früh kurz gesagt im Ö1-Morgenjournal.

Grundlage für das Umtauschverbot unterschriebener Wahlkarten ist Paragraf 5a Absatz 10 des Bundespräsidentenwahlgesetzes, Zitat: Duplikate für abhanden gekommene Wahlkarten dürfen von der Gemeinde nicht ausgefolgt werden. Unbrauchbar gewordene Wahlkarten, die noch nicht zugeklebt und bei denen die eidesstattliche Erklärung noch nicht unterschrieben wurde, können an die Gemeinde retourniert werden. In diesem Fall kann die Gemeinde nach Erhalt der Wahlkarte ein Duplikat ausstellen.

Heißt folglich: für eine bereits unterschriebene Wahlkarte gibt es kein Duplikat, also keinen Ersatz.

Wie künftig vermieden werden kann, dass jemand durch einen Produktionsfehler bei Wahlkarten sein Stimmrecht verliert, ist völlig offen. Im Büro von Innenminister Wolfgang Sobotka sieht man einen Fall für die nächste Wahlrechtsreform: das Innenministerium werde mit den Parlamentsklubs eine Lösung diskutieren. Die soll dann für künftige Wahlen gelten, so die Sprecherin des Ministers.

Eine Kulanzlösung welcher Art auch immer für den jetzigen Wahlgang schließt man im Ministerium aus, durch das Bundespräsidentschafts-Wahlgesetz seien die Hände gebunden.

ÖVP Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl sagt: er findet es nicht gut, dass jemand sein Wahlrecht verliert, weil eine Firma den Anforderungen nicht entsprochen hat, einen Fehler gemacht hat. Beim Thema Kulanzlösung ist er zurückhaltend: Stichwort Anfechtungsgrund. Aber künftig sollte es eine Änderung geben.

Und SPÖ-Verfassungssprecher Peter Wittmann sagt dazu, man müsse das Gesetz prüfen und gegebenenfalls bis zum nächsten Mal ändern. Weitere Reformen beim Wahlrecht - etwa das zentrale Wählerregister wollen beide Verfassungssprecher bis zum Jahresende unter Dach und Fach bringen. damit das zentrale Wähler-Register bei den nächsten geplanten Nationalratswahl 2018 schon fertig ist, wie der ÖVP-Verfassungssprecher meint.