Von Tag zu Tag

"Der Rechtsstaat und sein Augenmaß - zwischen Landfriedensbruch, Mafiaparagraf und Bagatelldelikten" Gast: Univ. Prof. Bernd-Christian Funk. Moderation: Rainer Rosenberg. Anrufe kostenlos aus ganz Österreich unter 0800 22 69 79

Angesichts der Anwendung des "Mafia-Paragrafen" (§278 StGB) sagte der Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk einmal, er sei "dringend reformbedürftig". Und er führe zu einem "Verdachtsstrafrecht" beziehungsweise zu einer "faktischen Beweislastumkehr" - das heißt, die Beschuldigten müssten ihre Unschuld beweisen und nicht das Gericht die Schuld. Ähnliches gilt bei § 274 StGB, Landfriedensbruch: In den letzten Wochen wurden nach diesem Paragrafen zahlreiche Fußballfans verurteilt, die sich getroffen haben, um Fans einer anderen Mannschaft am Bahnhof zu "empfangen". Die meisten der teilweise unbedingten Haftstrafen sind noch nicht rechtskräftig.

Gleichzeitig beklagen sich Lehrer/innen, dass Eltern mit dem Anwalt drohen, wenn Kinder die falschen Noten bekommen, wird ein Schüler von seinem Schuldirektor wegen eines zumindest geschmacklosen Facebook-Eintrags wegen "Wiederbetätigung" angezeigt und die Richter beklagen ihre Überbelastung. Ebenfalls zur selben Zeit wurde der Staatsanwalt, der den Mafiaparagrafen im Wiener Neustädter Tierschützer-Prozess angewendet hatte, befördert und die Richterin, die freigesprochen hat, wird in Zukunft keine Hauptverhandlungen mehr leiten. Das fällt Politikern und Journalisten auf, und lässt fragen, wie das Rechtssystem auf welche Art von Delikten reagiert.

Rainer Rosenberg fragt den Verfassungsjuristen Bernd-Christian Funk, ob er einen Trend zur Anwendung von "Gummiparagrafen" sieht und, ob eine Verrechtlichung von alltäglichen Vorkommnissen eine Zeiterscheinung ist, die von größeren gesellschaftlichen und rechtlichen Problemen ablenkt.

Sendereihe