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1. Tarifanhebungen: Kritik an Telekom-Regulator
2. Tarifkuriosum bei Auslandstelefonie
3. Ladekabel in Griffweite: Wann Akkus wieder aufgeladen werden sollten
4. Wenn der Koffer nicht mitkommt...

Tariferhöhungen: Kritik an Telekom-Regulator

Bob von A1, Drei und Telering von T-Mobile: Diese drei Mobilfunkanbieter haben heuer schon Tarife von Bestandskunden erhöht. In solchen Fällen hat man als Kunde ein Sonderkündigungsrecht. Dem Experten für Telekommunikationsrecht, Philipp Lust, geht das jedoch nicht weit genug. Er plädiert dafür, dass auch im Kommunikationssektor der Grundsatz, dass Verträge wechselseitig verbindlich sind, angewandt wird, und wirft der Telekom Regulierungsbehörde RTR vor, den entsprechenden Paragrafen im Telekommunikationsgesetz zugunsten der Mobilfunkbetreiber auszulegen.


Tarifkuriosum bei Auslandstelefonie

Haben Sie Freunde in Italien? Verwandte in Griechenland? Oder Geschäftskontakte in Slowenien? Dann rufen Sie diese mit ihrem österreichischen Handy am besten dann an, wenn Sie gerade in Spanien Urlaub machen oder in Deutschland beruflich unterwegs sind. Denn Roaming-Gebühren sind EU-weit reglementiert. Seit 1. Juli 2014 dürfen europäische Mobilfunkanbieter nur mehr rund 22 Cent pro Minute verrechnen, wenn Sie im EU-Ausland einen Mobilfunkteilnehmer in einem anderen EU-Land kontaktieren. Von Österreich aus können solche Anrufe jedoch wesentlich teurer werden.


Ladekabel in Griffweite: Wann Akkus wieder aufgeladen werden sollten

Erst ganz leer werden lassen, bevor man den Akku von Smartphone, Laptop und Co. wieder auflädt - diese Regel galt früher für mobile Geräte mit Nickel-Cadmium-Akkus. Nun heißt es, man sollte die neue Generation von Lithium-Ionen-Akkus möglichst nicht ganz leer werden lassen, um die Lebensdauer der Akkus zu verlängern. Ein Beitrag über die Unterschiede zwischen den Akkuarten und den möglichst pfleglichen Umgang mit aufladbaren Geräten.


Wenn der Koffer nicht mitkommt...

Der Urlaub beginnt, der Koffer ist weg - und damit auch einiges an Urlaubsfreude. Natürlich will man den Koffer so schnell wie möglich wiederhaben. Man sollte es jedoch der Fluglinie überlassen, sich um alles zu kümmern - vom Finden bis zum Zustellen. Spesen, die bei der eigenen Suche entstehen, werden nämlich nicht ersetzt. Bei Ersatzeinkäufen ist darauf zu achten, dass nur wirklich notwendige Produkte gekauft werden. Und: wer sein Geld wiederhaben will, darf die Frist für Ersatzansprüche nicht zu versäumen.

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