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1. Streitfall Altbausanierung: Wie viel Lärm ist noch normal
2. Handyticket ist nicht gleich Handyticket
3. Kinderwägen: Schlechte Testergebnisse
4. Post: Nachforschungsauftrag kostet Daten

Streitfall Altbausanierung: Wie viel Lärm ist noch normal

Die Wertanlage Altbauwohnung ist derzeit hoch im Kurs. Insbesondere Dachgeschoßwohnungen sind bei kapitalkräftigen Anlegern besonders beliebt - und das führt oft zu Konflikten. Denn häufig muss ein Dachgeschoß zunächst ausgebaut und saniert werden, sehr zum Leidwesen der Mieter. Neben dem Dröhnen und Hämmern auf dem Dach steht oft auch noch ein Kran vor dem Fenster, manchmal auch ein Gerüst weil die Fassade gleich mitsaniert wird. Wie viel Lärm, Staub und Schmutz ist zu viel? Ab wann kann man bei der Hausverwaltung eine Mietzinsreduktion fordern? Mit genau diesen Fragen hat sich ein Help-Hörer an die Redaktion gewandt.


Handyticket ist nicht gleich Handyticket

Weil er in Eile war, kaufte ein Zugreisender sein Fahrticket online mit dem Handy. Erst im Zug erfuhr er, dass dieses Onlineticket erst ausgedruckt hätte werden müssen, damit es auch gilt. Es gebe zwar auch ein Handyticket, das sei aber nicht dasselbe wie ein per Handy gebuchtes Onlineticket. Das Missverständnis soll den Fahrgast nun 100 Euro kosten.


Kinderwägen: Schlechte Testergebnisse

Den richtigen Kinderwagen auszuwählen, ist für frisch gebackene Eltern gar nicht so einfach. Das Vehikel soll nicht das Budget sprengen, für beide Elternteile komfortabel zu schieben sein und das Kind soll ausreichend Platz haben, auch wenn es größer wird. Die Stiftung Warentest hat 14 Kinderwägen getestet. Das Ergebnis fiel ernüchternd aus: Nur ein Kinderwagen wurde mit "gut" bewertet, drei mit "durchschnittlich", der Rest mit "weniger" oder "nicht zufriedenstellend".


Post: Nachforschungsauftrag kostet Daten

Herr M. hat Ende Jänner ein Paket bei der österreichischen Post aufgegeben. Ziel war Straßburg, zugesandt werden sollte es innerhalb von einer Woche. Einen Monat später ist das Paket noch immer nicht angekommen. Das kann passieren. Deshalb gibt es bei der österreichischen Post die Möglichkeit, eine Nachforschung anzustellen. Doch diese in die Wege zu leiten, kostete Herrn M. nicht nur extra Mühen aufgrund von Falschauskünften auf dem Postamt, sondern auch Daten. Um für ein verschollenes Paket eine Nachforschung starten zu können, muss der Post-Kunde nämlich nicht nur Name, Adresse, Telefonnummer und Emailadresse bekanntgeben - sondern auch das Geburtsdatum. Warum erschließt sich aus dem Kontext nicht..

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