help - das Konsumentenmagazin

1. Contentdienste weiterhin Kostenfalle bei Smartphones
2. Finanzieren im Schwarm: was bringt die geplante Regelung zum Crowdfunding?
3. Gift in Mode: Große Ketten geloben Besserung
4. Hellsichtiger Betrugsversuch

Contentdienste weiterhin Kostenfalle bei Smartphones

So genannte Contentdienste wie Klingeltöne oder Videos können per Handy bestellt und über die Telefonrechnung bezahlt werden. Konsumenten verlieren dabei leicht den Überblick über anfallende Kosten, warnt die Telekom-Regulierungsbehörde RTR. Mitunter werden auch Abos verrechnet, die nie bestellt wurden - zumindest nicht bewusst. Die RTR fordert deshalb ähnlich wie bei Mehrwertdiensten Kostengrenzen, um überraschend hohe Handyrechnungen zu vermeiden.


Finanzieren im Schwarm: was bringt die geplante Regelung zum Crowdfunding?

Projekte, die Geld über Crowdfunding, durch "Schwarmfinanzierung" bekommen, finanzieren sich nicht über Kredite einer Bank, sondern über kleine Beträge von Konsumenten und Konsumentinnen. Mit vielen Einzelbeträgen unterstützen sie gemeinnützige Projekte, strecken Geld für die Entwicklung eines Produktes vor oder erhoffen sich gute Erträge, wenn ein Unternehmen eines Tages erfolgreich wird. Klingt nach einer riskanten Anlage - und das ist es auch. Mit einem neuen Gesetz will das Wirtschaftsministerium Crowdfunding nun auf neue Beine stellen. Help hat sich angesehen, was das Vorhaben für Konsumenten bedeutet.


Gift in Mode: Große Ketten geloben Besserung

Chemikalien, die in der Produktion von Kleidung und Schuhen zum Einsatz kommen, schaden der Umwelt nicht nur in den Herstellungsländern. In Österreich gekauft, gelangen die teilweise bedenklichen Stoffe durch das Waschen hier ins Grundwasser. Greenpeace setzt sich deswegen für eine saubere Produktion von Textilien ein. Nicht nur die Produzenten, auch die heimischen Verkäufer sollen Verantwortung übernehmen; viele tun das bereits.


Hellsichtiger Betrugsversuch

Seit 1997 ermöglicht es das österreichische Konsumentenschutzgesetz, dass "irreführende Gewinnzusagen", also etwa Geldbeträge, die via Postaussendung versprochen werden, eingeklagt werden können. Diese Regelung hat tatsächlich zu einem bemerkenswerten Rückgang solcher Zusendungen in Österreich geführt. Vor kurzem hat dennoch wieder ein derartiger Betrugsversuch seinen Weg in österreichische Briefkästen gefunden, bei dem offenbar versucht wird eine Lücke im Gesetz zu finden. Statt einer "Gewinnzusage" handelt es sich im konkreten Fall um eine Art "Gewinnvoraussage". Und zwar mit Hilfe einer dubiosen Hellseherin.

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