help - das Konsumentenmagazin

1. Von brennenden Spachteln und seltenen Keimen. Kontrolle im Eissalon
2. Hoffnung für Opfer von Finanzberatungsfehlern
3. Kreditkartendiebstahl: Wer haftet?
4. Schlichtungsstelle bei Pilotenstreik nicht zuständig

Von brennenden Spachteln und seltenen Keimen. Kontrolle im Eissalon

Die 170 Eissalons in Wien werden regelmäßig von der Abteilung Marktservice und Lebensmittelsicherheit der Magistratsabteilung 59 kontrolliert. Weil Speiseeis oft Milch und Eier enthält, ist es ein besonders sensibles Lebensmittel. Mit Thermometer und Taschenlampe ausgerüstet nehmen die Kontrolleure die Hygiene bei der Herstellung ganz genau unter die Lupe. Die einzelnen Eisproben für das Labor werden mit einer Spachtel entnommen, die davor zur Desinfektion mit hochprozentigem Alkohol übergossen und angezündet wurde. Help war bei einer Kontrolle dabei.


Hoffnung für Opfer von Finanzberatungsfehlern

Ob bei Aktienfonds, privater Pensionsvorsorge oder Fremdwährungskrediten: Die Gefahr, in finanziellen Angelegenheiten falsch beraten zu werden, ist real. Gestern galt das Produkt noch als "mündelsicher", schon heute ist es "hochspekulativ". Mit Hilfe der Verjährungsfrist bei Anlägerschäden ziehen sich Finanzinstitute gerne aus der juristischen Affäre, wenn es an die Zahlung von Entschädigungen geht. Ein Urteil des Oberlandesgerichts Wien könnte das für Unternehmen in Zukunft um einiges schwieriger machen.


Kreditkartendiebstahl: Wer haftet?

Die Kreditkarte ist weg. Der Besitzer glaubt, sie in seinem Wochenendwohnsitz vergessen zu haben; ein Irrtum: wenige Tage später ist sein Kreditrahmen gesprengt. Mehr als 3.600 Euro wurden mit seiner Kreditkarte ausgegeben - in Italien. Er meldet den Diebstahl, der nun offensichtlich ist, bei seiner Bank. Doch die weigert sich, die Haftung zu übernehmen und spricht von grober Fahrlässigkeit. Den Schaden will weder die Bank noch das Kreditkartenunternehmen decken. Der VKI widerspricht der Bank: Auch wenn der Kunde den Verlust nicht unverzüglich gemeldet hat, könne man höchstens von leichter Fahrlässigkeit sprechen. Dann wäre nur ein Selbstbehalt von 150 Euro fällig. Help zeigt anhand dieses Falles, worauf Konsumenten achten müssen, wenn ihnen die Kreditkarte abhandenkommt, welche Sicherheitsvorkehrungen sinnvoll sind und wer unter welchen Bedingungen haftet, wenn es zu einem Betrug kommt.


Schlichtungsstelle bei Pilotenstreik nicht zuständig

Ein Pilotenstreik bei der Lufthansa führte dazu, dass ein Rückflug von Barcelona nach Wien gestrichen wurde. Eine Kundin versuchte einen ganzen Abend lang, die Airline wegen einer Umbuchung zu erreichen - vergebens. Schließlich buchte sie auf eigene Faust einen alternativen Rückflug nach Wien. Auch bei der Rückerstattung der Extrakosten erwies sich die Fluglinie als schwer zugänglich. Schließlich wandte sich die Frau an die neue Schlichtungsstelle für Passagier- und Fahrgastrechte. Die wiederum erklärte sich für nicht zuständig. Was kann die Konsumentin tun, um dennoch an ihr Recht zu kommen?

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