Radiodoktor - das Ö1 Gesundheitsmagazin

1. Krebserkrankungen 2030 - Trends und Analysen
2. No CPR - Das Recht darauf, nicht wiederbelebt zu werden

1. Krebserkrankungen 2030 - Trends und Analysen

Er ist mit Abstand die gefürchtetste Krankheit weltweit - und das schon seit vielen tausenden Jahren. In Österreich erkranken jährlich rund 39.000 Menschen an Krebs. Am häufigsten diagnostiziert werden zurzeit Brust- und Prostatakrebs, gefolgt von Darm- und Lungenkrebs. Doch welche Trends haben wir zu erwarten - wird die Zahl der Krebserkrankungen ansteigen? Welche Tumoren werden dominieren bzw. gibt es auch welche, die seltener werden? Und wenn ja, warum? Diese und viele andere Fragen zum Thema Krebs beantwortet ein Bericht mit dem Titel "Trends der Entwicklung von Krebserkrankungen in Österreich" - Eine Prognose 2030". Er wurde gemeinsam vom Bundesministerium für Gesundheit und der Statistik Austria erstellt. Nora Kirchschlager hat mit der Statistikerin Mag.a Dr.in Monika Hackl und dem Onkologen Univ.-Prof. Dr. Hellmut Samonigg von der Medizinischen Universität Graz gesprochen.

2. No CPR - Das Recht darauf, nicht wiederbelebt zu werden

Wenn ein Mensch durch Atem- und Herzstillstand vom Tod bedroht ist, kann ihm durch Reanimationsmaßnahmen das Leben gerettet werden.
Für manche ist dieses "Überleben" aber nicht die dringlichste Sorge in so einer Situation - sie befürchten nach der Reanimation mit bleibenden Gehirn-Schäden weiterleben zu müssen. Das Gehirn wird ja nach spätestens fünf Minuten ohne Herzaktivität nicht mehr ausreichend mit Sauerstoff versorgt. In vielen Ländern - auch in Österreich - kann man sich daher per Patientenverfügung das "Selbstbestimmungsrecht" herausnehmen, nicht reanimiert zu werden. Stellt sich nur die Frage, wie man das dem Sanitäter mitteilt, wenn man bereits bewusstlos ist. bzw. wie die Patientenverfügung vom Notar zum Unfallort kommt. In der Schweiz hat eine Gruppe von Reanimations-Skeptikern den "No CPR" Stempel entwickelt, damit dieser Wunsch im Akutfall auch tatsächlich umgesetzt wird. Das Kürzel "No CPR" steht für "no cardiopulmonary resuscitation", übersetzt "ich wünsche keine kardio-pulmonale-Reanimation". Mittels des Stempels werden die fünf Buchstaben auf einer rasierten Hautstelle über dem Herzen angebracht. Das soll dem medizinischen Notfallpersonal rasch und unmissverständlich klar machen, dass nicht wiederbelebt werden darf. Uschi Mürling-Darrer hat mit dem Patientenanwalt Dr. Gerald Bachinger über die Praxistauglichkeit dieses Stempels gesprochen und einen Anwender in der Schweiz gefragt, warum er ohne den Stempel auf der Brust nicht mehr aus dem Haus geht.

Redaktion: Christoph Leprich

Service

1. Krebserkrankungen 2030

Mag.a Dr.in Monika Hackl, Statistik Austria
Univ.-Prof. Dr. Hellmut Samonigg, Medizinische Universität Graz, Universitätsklinik für Innere Medizin, Leiter der Klinischen Abteilung für Onkologie
Bericht "Trends der Entwicklung von Krebserkrankungen in Österreich - Eine Prognose bis 2030"
Österreichische Krebshilfe
Statistik Austria - Krebserkrankungen in Österreich
Future Demands - Krebsversorgung im Jahr 2020: Studie der Privatuniversität für Gesundheitswissenschaften, medizinische Informatik und Technik (UMIT) in Hall in Tirol

2. No CPR

John Marinello, NO CPR GmbH
Dr. Gerald Bachinger, NÖ Patienten- und Pflegeanwaltschaft
Die Patientenverfügung
Österreichischer Rat der Wiederbelebung
Europäischer Tag der Wiederbelebung
Muss immer reanimiert werden?
Ethik und Recht der Reanimation: Wann muss man anfangen, wann soll man aufhören?

Sendereihe