Moment - Leben heute

Das Grab in Nachbars Garten. Urnengräber und Grüfte auf Privatgrund. Gestaltung: Tanja Rogaunig. Wort der Woche: Gestaltung Barbara Zeithammer. Moderation und Redaktion: Bea Sommersguter

Wer stirbt, findet üblicherweise am Friedhof seine letzte Ruhe. Schließlich herrscht in Österreich Friedhofszwang. Mit den entsprechenden Bewilligungen sind Bestattungen aber auch auf Privatgrund möglich. Zugelassen sind Urnengräber genauso wie Grüfte. Das prominenteste Beispiel einer vom Gesetzgeber so betitelten "Sonderbestattungsanlage" ist das Mausoleum des Unternehmers Karl Wlaschek im Palais Kinsky im ersten Wiener Gemeindebezirk. Tanja Rogaunig hat nachgefragt, warum Menschen zu Hause bestattet werden wollen, unter welchen Auflagen das möglich ist und was eigentlich die Nachbarn dazu sagen.

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Rechtsanwaltskanzlei Georg Prchlik

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