Dash-Cam, befestigt an der Windschutzscheibe

APA/DPA

help - das Konsumentenmagazin

1. Dashcams und Helmkameras: Was ist erlaubt?
2. Dein Handy weiß alles - Die Daten der Anderen
3. Neue Mietwohnung: Bauverzögerungen ohne Ende
4. Inkassoforderung trotz Vertragskündigung

Dashcams und Helmkameras: Was ist erlaubt?

Immer öfter sind Radfahrer und Biker mit einer kleinen Kamera auf dem Helm unterwegs. Diese "Actionscams" filmen, was gerade auf der Strecke passiert. Oft finden diese Videos auch ihren Weg ins Internet, besonders spektakuläre Stunts oder Unfälle werden millionenfach angeklickt. Auch viele Videos aus fahrenden Autos sind dabei, die mit sogenannten Dashcams erstellt wurden. In Österreich ist die Verwendung von solchen Kameras auf dem Armaturenbrett oder an der Windschutzscheibe verboten. Und auch mit Helmkameras und Actioncams ist nicht alles erlaubt.


Dein Handy weiß alles - Die Daten der Anderen

Das Handy hat sich in den vergangenen Jahren zu einem enormen Datenspeicher entwickelt. Mit dem Smartphone tragen wir nicht nur unsere eigenen Daten mit uns herum, auch die persönlichen Informationen von anderen Personen sind darauf gespeichert. Etwa Namen, Adressen und E-Mailinformationen von Freunden oder Geschäftspartnern. Apps wie Whatsapp oder Facebook geben diese Daten weiter. Ohne dass die betroffenen Personen zugestimmt haben. Vor allem, wenn es sich dabei um geschäftliche oder sensible Informationen handelt, kann das problematisch werden. Denn letzten Endes unterliegen all diese Daten dem Datenschutz und dürfen nicht ohne entsprechende Zustimmung weitergegeben werden. Freiberufler etwa, die auf diese Weise die gespeicherten Daten ihrer Kunden weitergeben, befinden sich datenschutzrechtlich zumindest im dunkelgrauen Bereich.


Neue Mietwohnung: Bauverzögerungen ohne Ende

Wer im Internet eine Mietwohnung findet, die noch im Bau ist und mit allen Rahmenbedingungen zufrieden ist, will zugreifen. Kaution und Maklergebühren in der Höhe von mehreren tausend Euro fallen an - und dann geht die Baufirma in Konkurs. Der Einzugstermin wird mehrfach verschoben. Wenn der Mietvertrag in einem solchen Fall keine fixe Frist beinhaltet, ist es schwer, sein Geld wieder zurückzubekommen. Ein Kampf mit Vermieter und Makler beginnt.


Inkassoforderung trotz Vertragskündigung

Ein vermeintliches Probetraining entpuppt sich als Fitnessvertrag auf unbestimmte Dauer. Als die Kundin - eine gebürtige Polin - ihren Irrtum bemerkt, schickt sie eine Vertragskündigung an Lifestyle Ladies, eingeschrieben, um auf Nummer Sicher zu gehen. Vom Unternehmen bekommt sie keine Antwort. Zwei Jahre später erhält sie Post vom Inkassobüro mit der Forderung von rund 1.800 Euro für nichtbezahlte Mitgliedsbeiträge inklusive acht Prozent Zinsen und Nebengebühren. Lifestyle Ladies bestreitet, je eine Kündigung erhalten zu haben. Auf Nachfrage der Help-Redaktion zeigt sich das Unternehmen schließlich kulant - und zieht die gesamte Forderung zurück.

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