Elfenbeinklaviertasten

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Einfuhr verweigert

Antikes Klavier verstößt gegen Artenschutz

Als ein Auslandsösterreicher nach vielen Jahren in Kalifornien im vergangenen Jahr nach Wien zurückkehrt, ließ er auch sein Klavier, ein Familienerbstück, nach Österreich transportieren. Das Problem: Der Flügel von Blüthner aus dem Baujahr 1918 hat Elfenbeintasten, wie es zu dieser Zeit üblich war. Die Ein- und Ausfuhr von Elfenbein ist durch das Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES) streng reglementiert. Da für den Flügel kein entsprechendes CITES-Zertifikat vorliegt, hält der österreichische Zoll das Klavier nun seit November 2023 in einem Zolllager fest - es drohte sogar die Vernichtung. Alle Versuche, das Zertifikat im Nachhinein aus den USA zu bekommen, scheiterten bisher. Die US-Behörden sehen sich nicht zuständig, da das Klavier bereits in Österreich ist. Erst als die Ö1-Konsumentenredaktion Kontakt mit dem hierzulande zuständige Klimaschutzministerium aufnimmt, kommt etwas Bewegung in die Angelegenheit. Die Vernichtung konnte abgewendet werden, das Klimaschutzministerium unterstützt den Wiener nun bei der Beschaffung des nötigen Zertifikats.

Auch ausgefallene Erinnerungsstücke aus dem Urlaub, können für Ärger bei der Einreise zuhause sorgen. Ob Schlangenwein, Papageienfedern, Korallen oder Tropenholz-Schnitzereien - all diese Souvenirs fallen unter den Artenschutz. Ob sie am Markt gekauft oder in der Natur selbst gesammelt wurden, macht keinen Unterschied. Das Mitbringen nach Österreich ist nicht erlaubt und kann zu hohen Strafen führen.


Fix oder Floater? Die Qual der Wahl beim Energieanbieterwechsel

Die großen Turbulenzen auf dem Energiemarkt sind vorüber. Vorläufig zumindest. Langsam aber doch werden günstigere Großhandelspreise an Konsumentinnen und Konsumenten weitergegeben. Viele sind aber nach wie vor an teure Energielieferverträge gebunden: Sei es, weil ihr Vertrag im vergangenen Jahr gekündigt wurde, oder weil sie teils massive Tarifsteigerungen hinnehmen mussten. Im Moment kann es also sinnvoll sein, die aktuellen Tarife zu vergleichen und einen Anbieterwechsel in Erwägung zu ziehen.

Grundsätzlich hat man die Wahl zwischen zwei unterschiedlichen Tarifmodellen: Die meisten Kundinnen und Kunden verfügen über einen Fixtarif. Ist das der Fall, bezahlt man für einen bestimmten Zeitraum monatlich den exakt selben Betrag. Viele Anbieter bieten in so einem Fall auch Preisgarantien an. Die andere Variante ist ein sogenannter Floater-Tarif. Die Kosten orientieren sich hier direkt am Großhandelspreis und können daher monatlich variieren. Floater-Tarife sind in der Regel günstiger als Fixtarife, sind aber eben Preisschwankungen unterworfen. In unruhigen Zeiten kann es hier auch zu großen Preissteigerungen kommen, wie rund um den russischen Angriff auf die Ukraine, die unverzüglich an Konsumentinnen und Konsumenten weitergegeben werden.

Im vergangenen Jahr rieten Expertinnen und Experten daher dazu, vorzugsweise einen Fixtarif mit möglichst langer Bindungsfrist zu wählen. Aber ist dieser Rat nach wie vor aktuell? Oder kann man angesichts der sich entspannenden Preissituation wieder zu einem Floater greifen? "Help" hat nachgefragt.

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  • Beate Macura
  • Paul Blaha