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1. Nach dem Fest: Umtausch, Gutscheine und Gewährleistung 2. Fairness - oder Gerechtigkeit? Thomas Pogge im Gespräch 3. Zoll-App gegen böse Überraschungen * 4. Air Berlin zahlt zugesagte Entschädigung nicht

Nach dem Fest: Umtausch, Gutscheine und Gewährleistung

Das Frohe Fest und die Weihnachtsfeiertage sind nun vorüber. Die bunten Päckchen unter dem Christbaum schon lange ausgepackt. Doch nicht jedes Geschenk will so richtig passen. Der neue Pulli ist zu klein, das gewünschte Buch hat man zweimal bekommen. Für viele Geschäfte beginnt darum heute der Ansturm von Leuten, die ihre Weihnachtsgeschenke gern umtauschen wollen.

Fairness - oder Gerechtigkeit? Thomas Pogge im Gespräch

Thomas Pogge ist einer der bekanntesten Philosophen Deutschlands, eines seiner Felder ist die Gerechtigkeit. Auch im Konsum: welche Pflichten haben Bewohner reicher Länder gegenüber dem globalen Süden, und wie müsste eine Welt aussehen, in der so etwas wie ethischer Konsum möglich ist. Wer jetzt an einen Philosophen im Elfenbeinturm denkt, der liegt falsch. Denn Thomas Pogge hat ganz konkrete Lösungen entwickelt, wie mehr Gerechtigkeit möglich wäre. Eine davon, ein Modell für eine gerechtere Verteilung der Einnahmen aus dem Rohstoffhandel, hat er Anfang Dezember in Wien bei einer Konferenz vorgestellt.

Zoll-App gegen böse Überraschungen

Fernreisen boomen, vor allem im Winter. Viele Österreicher und Österreicherinnen zieht es nach dem Weihnachtsstress in wärmere Gefilde zur Erholung, andere suchen eine exotische Destination für die Silvesterfeierlichkeiten auf. Damit österreichische Reisende genau darüber informiert sind, was sie an Souvenirs und anderen Konsumgütern aus dem Ausland einführen dürfen, hat das Finanzministerium eine App eingeführt. So will man bei der Rückreise böse Überraschungen am Flughafen verhindern.

Air Berlin zahlt zugesagte Entschädigung nicht

Von annullierten Flügen bis zu beschädigtem Gepäck - für vieles, was beim Fliegen für Passagiere schiefgehen kann, hat der Gesetzgeber Entschädigungen vorgeschrieben. Dass sich diese Rechte auch durchzusetzen lassen, ist keineswegs selbstverständlich. Sogar dann nicht, wenn man schon eine schriftliche Zusage hat.

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