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Fluggastdaten-Speicherung in Europa

Name, Adresse, Kreditkartennummer oder Essenswünsche - Fluggastdaten wie diese und noch einige mehr sollen in Zukunft von Fluggesellschaften an staatliche Behörden weitergeleitet und sechs Monate lang gespeichert werden. Das sieht die EU-Richtlinie zur Fluggastdatenspeicherung vor - im Jargon: Passenger Name Record - PNR genannt. Betroffen sind alle Flüge im europäischen Luftraum. Im Dezember hat sich der Rat der Innenminister darauf geeinigt. Die Zustimmung des EU-Parlaments steht noch aus, Details hat Julia Gindl.

Moderation und Redaktion: Franz Zeller

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