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1. Keine Rückerstattung für Verstorbene
2. Aufregung um Mietspinde in Schulen
3. Tinte oder Toner? Drucker im Test
4. Anfrageflut Diätpillen: Portrait einer Konsumentenschützerin

Keine Rückerstattung für Verstorbene

Auf Kundenfreundlichkeit und Kulanz gibt es keinen Rechtsanspruch. Auf die Idee, in Ausnahmesituationen so etwas wie Menschlichkeit und Fingerspitzengefühl zu zeigen, kommen manche Unternehmen folgerichtig auch nicht. So wartet eine Mutter, deren Sohn vor mehr als zwei Jahren kurz vor einer Flugreise überraschend starb, noch immer auf eine Rückerstattung des Flugtickets. Ein Fall, der selbst bei erfahrenen Konsumentenschützern Entsetzen auslöst.


Aufregung um Mietspinde in Schulen

Wer einmal im Chaos herumliegender Schuhe und ausgeleerter Turnsackerl in der Schul-Zentralgarderobe nach der seit Tagen vermissten Jacke seines Nachwuchses gewühlt hat, kann es bestimmt nachvollziehen: Viele Eltern wünschen sich versperrbare, persönliche Schulspinde statt bloßer Garderobenhaken. Um die teure Nachrüstung nicht aus eigenem Budget bestreiten zu müssen, erlauben viele öffentliche Schulen privaten Firmen Spinde in den Schulen aufzustellen und gegen Gebühr an die Schüler zu vermieten. Ein klarer Verstoß gegen die Schulgeldfreiheit, sagt das Bildungsministerium, das der seit vielen Jahren üblichen Praxis nun ein Ende bereitet. Bis zum nächsten Schuljahr müssen die derzeit 17.000 Mietspinde entfernt werden.


Tinte oder Toner? Drucker im Test

Der Verein für Konsumenteninformation hat PC-Drucker getestet. Nach wie vor heißt die Haupfrage: Laserdruck oder Tintenstrahl. Qualitätsmäßig nähern sich die verschiedenen Druckertypen zunehmend an. Die schlechte Nachricht: Nach wie vor kann man beim Drucken in versteckte Kostenfallen tappen. 100 ausgedruckte Farbseiten kosten im besten Fall acht Euro, können aber auch 240 Euro verschlingen.


Anfrageflut Diätpillen: Portrait einer Konsumentenschützerin

In der Arbeiterkammer Steiermark ist es seit Monaten das Thema Nummer eins: Die Diätpillen "FatKiller". Die über Facebook beworbenen "Wunderpillen" werden den Konsumenten zugeschickt, ohne dass sie sie bestellt haben. Wer die Rechnung über mehrere hundert Euro nicht bezahlt, bekommt ein Inkassoschreiben, in dem man mit dem Gericht droht. Aufgrund der vielen Anfragen hat man bei der Arbeiterkammer Steiermark eine eigene Konsumentenschutz-Referentin mit den Fällen beauftragt. Eine Aufgabe, die auch psychologisch herausfordert.

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