Heute im Ministerrat

Gesetzesnovelle über Feinstaub

Die Belastung durch kleinste Partikel in der Luft - den sogenannten Feinstaub, ist heuer besonders hoch. Um den Feinstaub besser in den Griff zu bekommen, beschließt die Regierung heute eine Gesetzesnovelle.

Morgenjournal 15.06.2010

Gesundheitliche Probleme

Man sieht ihn nicht, und man riecht ihn nicht - und dennoch gilt Feinstaub als gesundheitsschädlich. Er kann Allergien, Asthma und Lungenkrebs auslösen.
Besonders stark ist die Feinstaub-Belastung etwa in Graz, wo die Grenzwerte regelmäßig überschritten werden.

Gesetzesnovelle im Ministerrat

Umweltminister Nikolaus Berlakowitsch hat jetzt eine Gesetzesnovelle ausgearbeitet. Sie wird heute im Ministerrat beschlossen. Sie funktioniert wie ein Rahmengesetz. Das heißt, sie gibt den Bundesländern neue Möglichkeiten, um etwas gegen die Feinstaubbelastung zu unternehmen. Umsetzen müssen es dann aber die Länder selbst.

Rote, gelbe und grüne Pickerl

Die zentralen Punkte: Erstens: Im PKW-Verkehr können die Landeshauptleute ein Art Pickerl-System einführen. Das heißt, die Autos werden je nach Schadstoffausstoß in drei Farben eingeteilt. Die ärgsten Umweltverschmutzer bekommen ein rotes Pickerl, die etwas besseren ein gelbes und die schadstoffärmsten Autos ein grünes. Die Landesregierung kann jetzt zum Beispiel veranlassen, dass Autos mit einem roten Pickerl an bestimmten Tagen, oder Tageszeiten in besonders feinstaub-belasteten Zonen nicht fahren dürfen

LKW-Verkehr besser regeln

Zweitens: Auch im LKW-Verkehr kann die Landesregierung in Zukunft härter durchgreifen. Viele Ausnahmen fallen weg. Etwa für den Anrainerverkehr. Allerdings: für Unternehmer mit maximal vier LKW gelten weiterhin Ausnahmen.

Erneuerung veralteter Industrie-Anlagen

Und drittens: Erstmals können die Bundesländer auch vorschreiben, dass veraltete Industrie-Anlagen in besonders feinstaub-belasteten Gebieten erneuert werden.

Sanktionen nicht vorgesehen

All das soll es den Bundesländern leichter machen, die Feinstaub-Grenzwerte einzuhalten. Sanktionen gegen Landeshauptleute, die es dennoch nicht schaffen, sind laut Umweltministerium aber nicht vorgesehen. Die Feinstaub-Novelle soll, so hofft man, noch vor dem Sommer im Parlament beschlossen werden