Frauen müssen Gewalt erdulden
Neue Falle im Fremdenrecht
Österreich bekommt wieder ein neues Fremdenrecht, nächsten Dienstag wird sich der Ministerrat damit befassen. Die österreichischen Gewaltschutzzentren fordern dringend eine Verbesserung für ausländische Frauen, die sich nicht von ihrem gewalttätigen Partner trennen können, weil sie dann ihren Aufenthaltstitel verlieren.
8. April 2017, 21:58
Morgenjournal, 17.02.2011
An den Mann geknüpft
Frauen, die von ihren Partnern misshandelt werden und deren Aufenthaltstitel an den des Mannes geknüpft ist, haben grundsätzlich zwei Möglichkeiten, sagt Renate Hojas vom Gewaltschutzzentrum in Salzburg. Sie haben die Wahl zwischen dem Verlust des Existenzrechtes in Österreich oder in der Gewaltspirale zu bleiben, was sie meistens auch tun.
Verwirrende Bestimmungen
Und das, obwohl es seit der Fremdenrechtsnovelle aus dem Jahr 2005 einfacher ist, nach einer Trennung einen eigenen Aufenthaltstitel zu bekommen. Aber die Betroffene muss die geforderten Voraussetzungen erfüllen. Eine kann dabei wegfallen - und das sorgt für Verwirrung, sagt Renate Hojas. Eine Voraussetzung ist die richtige Quadratmeterzahl pro Person für die Wohnung, ein entsprechendes Einkommen, wobei unklar ist ob die Miete dabei inkludiert ist.
Totes Recht
In Salzburg haben diese Bestimmungen dazu geführt, dass sich die gesetzlich vorgesehene Erleichterung in der Praxis kaum niederschlägt. Seit 2006 gibt es nur eine Entscheidung, die so getroffen wurde, damit ist es totes Recht.
In Oberösterreich ist die Situation ähnlich, schildert Maria Schwarz-Schlöglmann vom Gewaltschutzzentrum in Linz. Die Vorgaben im Gesetz machen es den Beraterinnen schwierig, den misshandelten und verzweifelten Frauen guten Gewissens Ratschläge zu geben.
Eigener Aufenthaltstitel gefordert
Renate Hojas hat stellvertretend für alle Gewaltschutzzentren eine Stellungnahme für das jetzt geplante Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz verfasst. Sie verlangen darin, dass betroffene Frauen durch einen eigenen Aufenthaltstitel geschützt und abgesichert werden - ohne besondere Voraussetzungen. Außerdem sollten Frauen nach der Trennung uneingeschränkt arbeiten dürfen.