Begutachtungsfrist endet

Neues Fremdenrecht - neue Kritik

Österreich bekommt wieder ein neues Fremdenrecht - die Begutachtungsfrist endet. Mit dem Paket werden gleich mehrere Gesetze in diesem Bereich geändert. Und wieder gibt es an diesen Änderungen viel Kritik - vor allem an der Bestimmung, dass Zuwanderer Deutschkenntnisse nachweisen müssen, bevor sie nach Österreich kommen.

Abendjournal, 28.01.2011

Mangel an Deutschkursen

"Wieder einmal fällt der Regierung nichts Besseres ein als die Gesetze zu verschärfen" - dieser Vorwurf kommt nicht nur von Nichtregierungsorganisationen, sondern auch von Rechtsanwälten und dem Unterrichtsministerium. Dass Zuwanderer vor der Einreise das "A1-Sprachdiplom" nachweisen müssen, werde in der Praxis schwierig, heißt es aus dem Ministerium, weil es nicht überall Deutschkursangebote gibt. Der Bewährungshilfeverein Neustart befürchtet, dass dadurch viele Menschen gar nicht zu ihren Familien in Österreich nachkommen können.

Haft oder Heim

Für Empörung sorgt auch das Thema Schubhaft. Eltern sollen in Zukunft entscheiden, ob sie ihre Kinder mit in Schubhaft nehmen oder sie in staatliche Obsorge geben. Der Kinderrechte-Horizont des Innenministeriums reiche offenbar nur von der Haft bis zum Heim, klagt Kinderpsychiater Ernst Berger vom Netzwerk Kinderrechte, der sich damit auf gleicher Linie befindet mit Diakonie, SOS Mitmensch, UNO-Flüchtlingshilfswerk und Volkshilfe.

Kritik an "Rechtsberatung"

Dass Asylwerber künftig verpflichtende Rechtsberatung bekommen sollen, missfällt wiederum den Rechtsanwälten. Von einer "Rechtsberatung" zu sprechen sei unzulässig, denn es steht nur das Verfahren im Vordergrund, nicht die Interessen der Betroffenen, so der Präsident des Rechtsanwaltskammertages Gerhard Benn-Ibler. Die Gesetzesänderungen könnten im Mai im Nationalrat beschlossen werden.