Welser FPÖ-Entscheid juristisch umstritten

Wohnungen nur mit Deutschkenntnissen

Zuwanderer müssen in Österreich immer strengere Anforderungen erfüllen, was Deutschkenntnisse betrifft. In Oberösterreich, speziell in Wels wollen die zuständigen FPÖ-Politiker Ausländern ohne Deutschkenntnisse den Zugang zu geförderten Wohnungen erschweren. Rechtlich ist das höchst umstritten. Rechtsexperten sagen, das sei diskriminierend und widerspreche Verfassung und EU-Recht.

Mittagsjournal, 27.01.2011

Funk: Verstößt gegen EU-Recht

Wenn man Deutschkurse und Kenntnisse nachweisen muss, um eine geförderte Wohnung zu bekommen, sei das diskriminierend, sagt der Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk: das sei eine Schikane. Es verstoße gegen Diskriminierungsverbote sowohl im EU-, als auch im österreichischen Verfassungsrecht. Es sei eine Diskriminierung aufgrund der Herkunft in Verknüpfung mit mangelnden Sprachkenntnissen. Und Funk argumentiert bzw. fragt, ob die Anwendung auch für Nicht-Österreicher gelte, die nur englisch sprechen.

Hauer: Alle gleich behandelt

Der Verwaltungsrechtler Andreas Hauer hingegen sagt in einem Gutachten, die Bestimmung in Wels, die österreichweit einzigartig wäre, sei nicht diskriminierend. Er ist der Meinung, dass alle gleich behandelt würden, da die Bestimmung auch für eingebürgerte österreichische Staatsbürger gelte. Vorausgesetzt, die Bestimmung werde entsprechend umgesetzt, so der Linzer Verwaltungsrechtler.

FPÖ-Weisung in Wels

Konkret plant der zuständige FPÖ-Wohnungsstadtrat von Wels Andreas Rabl, dass Zuwanderer nur beim Nachweis von Deutschkursen bzw. Deutschkenntnissen mit einem Wortschatz von 500 Wörtern eine Gemeindewohnung bekommen sollen. Das gleiche soll für geförderte Wohnungen gelten, die die Stadt Wels vergeben kann. Eine politische Mehrheit habe er zwar nicht, sagt Rabl, es sei aber fix, dass er die Regelung als Wohnungsstadtrat per Weisung durchsetzen werde.

Auch für ganzes Bundesland gedacht

Ähnliches plant der oberösterreichische FPÖ-Wohnbaulandesrat Manfred Haimbuchner nun auch auf Landesebene, für alle wohnbaugeförderten Wohnungen. Konkret will Haimbuchner die Deutsch-Anforderungen aus der Integrationsvereinbarung des Bundes übernehmen und an die Wohnungsvergabe knüpfen. - Und zwar auch für Ausländern, die seit mehr als sieben Jahren in Österreich leben und für die die Integrationsvereinbarung des Bundes nicht gilt.

Bestimmungen in Wien und Graz

In anderen Städten gibt es keine derartigen Sprach-Vorgaben. Allerdings muss man, um eine Wiener Gemeindewohnung zu bekommen, zwei Jahre in Wien gewohnt haben. Nicht EU-Bürger müssen außerdem fünf Jahre legal in der EU gelebt haben.

In Graz sind fünf Jahre Aufenthalt und eine unbeschränkte Aufenthaltsbewilligung Bedingung für eine Gemeindewohnung, sagt KPÖ-Stadträtin Elke Kahr. Auch sie hält die oberösterreichischen FPÖ-Pläne für EU-Rechtswidrig. Aber rechtliche Vorgaben würden von der FPÖ offenbar ignoriert, wie schon beim Nicht-Aufstellen zweisprachiger Ortstafeln. Eine endgültige rechtliche Klärung werden möglicherweise erst die Höchstgerichte bringen.

Verfassungsrechtler Funk glaubt, dass abgewiesene Mieter beispielsweise auf Schadenersatz klagen könnten.