Experte berichtet von guten Erfahrungen

Gemeinsame Obsorge: Deutsches Vorbild?

Ein angesehener deutscher Familienrechtsexperte plädiert nun dafür, dass auch in Österreich nach Scheidung oder Trennung Elternpaaren die gemeinsame Obsorge für die Kinder zugesprochen wird. Der Münchener Familienrechtsexperte Michael Coester sagt, in Deutschland habe man seit der Einführung des gemeinsamen Sorgerechts vor zwölf Jahren gute Erfahrungen gemacht.

"Alle Lager einig"

Der Münchener Familienrechtsexperte Michael Coester im Ö1-Morgenjournal-Interview am 05.03.2011 mit Wolfgang Werth

"Großer Erfolg"

In Deutschland gibt es das großflächig: Mama und Papa sind fürs Kind gemeinsam zuständig - auch wenn Papa woanders lebt. Michael Coester vom deutschen Familiengerichtstag sagt: "Inzwischen herrscht allgemein die Auffassung, dass diese Reform ein ganz großer Erfolg gewesen ist." Und zwar in allen Lagern, wie Coester formuliert.

Grundsätzliches gemeinsam

In Alltagsfragen ist nur die Mutter zuständig, wenn das Kind bei ihr lebt. Bei Grundsätzlichem, wie Schulwahl, Operation oder ähnlichem darf der Vater mitreden. Gibt es keine Einigung, entscheidet de facto das Gericht. Es gibt aber nur wenige Prozesse aus diesem Grund.

Verfassungsrechtliche Pflicht

Ein wissenschaftlich belegter Vorteil der gemeinsamen Obsorge ist laut Coester: "Die Väter haben das Gefühl, als Vater anerkannt zu werden, sodass die Unterhaltsprobleme deutlich reduziert sind." In Deutschland haben laut Verfassung beide Elternteile das Recht und die Pflicht, sich ums Kind zu kümmern - auch nach der Trennung.

Mittagsjournal, 05.03.2011

Verordnete Harmonie?

In Österreich will Justizministerin Claudia Bandion-Ortner das deutsche Vorsorge-Modell einführen, Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) warnt hingegen vor "verordneter Harmonie". Begleitforschung zur deutschen Situation besage, dass sich die Streitigkeiten verlagern, sagt Heinisch-Hosek im Ö1-Mittagsjournal. Die Streitigkeiten um das Besuchsrecht seien um ein Drittel gestiegen, ähnlich sei das in Großbritannien.

Mehr Richter, wenn nötig

Bandion-Ortner glaubt hingegen nicht, dass die gemeinsame Obsorge automatisch mehr Verfahren nach sich ziehen werde. Durch die Einführung der Schlichtungsstellen der Familiengerichtshilfe könnte es zu weniger Prozessen kommen, daher werde man möglicherweise auch keine zusätzlichen Richter brauchen. Falls es aber doch notwendig sein sollte, "dann müssen wir dafür sorgen. Das sind uns die Kinder wert", so Bandion-Ortner.