Uneinigkeit über Reformbedarf

Gemeinsame Obsorge und Väterrechte

Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) und Justizministerin Claudia Bandion-Ortner sind über eine Neuregelung des Obsorgerechts für Unverheiratete in Österreich uneinig. Eine Reform könnte nötig werden, wenn der Europäische Gerichtshof ein Urteil ähnlich wie in Deutschland verkündet.

Morgenjournal, 09.08.2010

Deutschland musste reagieren

Ein Urteil in einem Sorgerechtsstreit des deutschen Bundesverfassungsgerichts vergangener Woche lässt auch die Diskussion in Österreich zu den Themen Väterrechte und gemeinsamer Obsorge wieder aufleben. Denn während in Deutschland unverheiratete Väter seit Kurzem auch ohne Zustimmung der Mutter das gemeinsame Sorgerecht beantragen können, bleibt österreichischen Vätern die gemeinsame Obsorge, so sie nicht vereinbart wurde - noch - verwehrt.

Verfahren auch gegen Österreich

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte schon vor dem besagten Urteil entschieden, dass die deutsche Sorgerechtsregelung gegen das Diskriminierungsverbot und das Recht auf Achtung des Familienlebens verstoße, ein ähnliches Verfahren gegen Österreich ist noch anhängig. Wann ein Urteil fallen wird, ist derzeit noch nicht bekannt.

Mehr Information

Frauenministerin Heinisch-Hosek sieht trotzdem noch keinen Reformbedarf im Obsorgerecht. Zwar müsse man zwischen ledigen, verheirateten und geschiedenen Vätern unterscheiden. Aber für alle drei Fälle sei die Rechtslage in Österreich "absolut ausreichend". Um unverheiratete Väter zu stärken, setzt sie auf mehr Information für die Betroffenen. Ein "Infoblatt" solle verpflichtend am Standesamt darüber informieren, dass in Lebensgemeinschaft eine gemeinsame Obsorge möglich ist. Die Zustimmung der Mutter bleibt jedoch trotz Informationspflicht erforderlich -

"Recht auf beide Eltern"

Für Justizministerin Claudia Bandion-Ortner ist dies nur ein erster Schritt. Darüber hinaus müsse es "unehelichen Vätern" ermöglicht werden, "leichter elterliche Verantwortung wahrzunehmen". Eine automatische gemeinsame Obsorge beider Elternteile ist für die Justizministerin durchaus vorstellbar und wünschenswert. "Kinder haben ein Recht auf beide leiblichen Elternteile, auch wenn die Eltern getrennt und nicht miteinander verheiratet sind. Der natürliche Zustand ist die gemeinsame Obsorge. Nur wenn es dem Wohl des Kindes abträglich ist, soll einem Elternteil die Obsorge entzogen werden."

"Recht auf beide Eltern"

Für Justizministerin Claudia Bandion-Ortner ist dies nur ein erster Schritt. Darüber hinaus müsse es "unehelichen Vätern" ermöglicht werden, "leichter elterliche Verantwortung wahrzunehmen". Eine automatische gemeinsame Obsorge beider Elternteile ist für die Justizministerin durchaus vorstellbar und wünschenswert. "Kinder haben ein Recht auf beide leiblichen Elternteile, auch wenn die Eltern getrennt und nicht miteinander verheiratet sind. Der natürliche Zustand ist die gemeinsame Obsorge. Nur wenn es dem Wohl des Kindes abträglich ist, soll einem Elternteil die Obsorge entzogen werden."

Ein Punkt jedoch sorgt bei diesem emotionalen Thema für keine Kontroversen: Das Wohl des Kindes sei vorrangig und dürfe weder von den Eltern noch vom Gesetz vernachlässigt werden.

Reaktion von FPÖ und Grünen

Abendjournal, 09.08.2010

FPÖ für automatisches Obsorgerecht

"Es scheint als sei die sozialistische Ministerin in ihren Anschauungen in der Vergangenheit steckengeblieben", meint FPÖ-Vizeparteiobmann Norbert Hofer heute in einer Aussendung und bezieht sich auf die Aussage Heinisch-Hoseks, dass die aktuelle Gesetzeslage ausreiche. Ein automatisches Obsorgerecht für den Vater sollte im dritten Jahrtausend gar nicht mehr diskutiert werden müssen, so Norbert Hofer weiter. Er empfehle der Frauenministerin endlich das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt zu stellen.

Grüne beharren auf Einvernehmen

Anders als die FPÖ können sich die Grünen nicht mit dem Vorschlag der Justizministerin Bandion-Ortner anfreunden, die für eine automatische gemeinsame Obsorge eintritt. Eine gemeinsame Obsorgeregelung solle weiterhin auf dem Einvernehmen beider Elternteile bestehen, sagt die Familiensprecherin der Grünen, Daniela Musiol. Eine Schlichtungsstelle könne im Streitfall Lösungen für getrennte Elternpaare erarbeiten, gelingt das nicht, solle weiterhin ein Gericht über die Obsorge entscheiden.