Kontrollen auch in Psychiatrien, Kasernen

Mehr Kompetenzen für Volksanwaltschaft

Die Volksanwaltschaft bekommt menschenrechtliche Prüfungskompetenzen. Das sieht eine Verfassungsgesetznovelle vor, die jetzt in Begutachtung gegangen ist. Mit der Angliederung des bisher im Innenministerium angesiedelten Menschenrechtsbeirates als Beratungsorgan sollen die menschenrechtlichen Prüfungskompetenzen auf Psychiatrien, Kasernen und Pflegeeinrichtungen ausgeweitet werden.

Abendjournal, 24.05.2011

Menschenrechtliches Prüforgan

Die österreichische Volksanwaltschaft soll zum obersten menschenrechtlichen Prüforgan aufgewertet werden. Eine Verfassungsgesetzesnovelle, die jetzt in Begutachtung gegangen ist, sieht vor, dass die Volksanwaltschaft künftig etwa Psychiatrien, Gefängnisse und Pflegeeinrichtungen kontrollieren soll. Damit wird Österreich einen Teil der internationalen Anti-Folter-Konvention umsetzen.

Kostelka: Unangemeldete Kontrollen

Die Volksanwaltschaft soll künftig überall kontrollieren, wo Menschen festgehalten werden - und zwar unangemeldet kontrollieren. Peter Kostelka, aktueller Sprecher der Volksanwälte sagt, die Anti-Folter-Konvention verpflichte jedes Land, präventiv Pflegeheime, Gefängnisse, oder psychiatrischen Kliniken zu kontrollieren um sicherzustellen, dass wenn jemand dort gegen seinen Willen angehalten wird, es zu keinen Menschenrechtsverletzungen oder Erniedrigungen kommt.

Stoisits: Große Veränderung

Volksanwältin Theresia Stoisits spricht von der größten Veränderung in ihrem Zuständigkeitsbereich seit der Einführung der Volksanwaltschaft. Die Kontrollen werden laut Gesetzesentwurf sowohl öffentliche als auch private Einrichtungen betreffen. Neben den Altenheimen sind auch Kasernen und Einrichtungen der Jugendwohlfahrt eingeschlossen. Die Bewohner sollen befragt werden. Missstände wird die Volksanwaltschaft dem Parlament berichten.

Mehr Personal nötig

Laut Kostelka wird bei der Volksanwaltschaft eine Personalaufstockung nötig sein. Außerdem wird der bisher im Innenministerium angesiedelte Menschenrechtsbeirat der Volksanwaltschaft angeschlossen. Am 1. Juli 2012 soll die Verfassungsgesetzesnovelle in Kraft treten, dazu ist allerdings noch eine Zweidrittel Mehrheit im Parlament nötig. Österreich ist mit der Umsetzung der Anti-Folter Konvention übrigens etwas in Verzug und dürfte sie als 60ster oder 65ster Staat umsetzen.