Qualität der Ermittlungen leidet
Kritik an neuer Strafjustiz
Österreichs Strafjustiz sowie die Ermittlungen durch die Polizei sind stark verbesserungswürdig. Zu diesem Schluss kommt der Linzer Strafrechtsprofessor Alois Birklbauer. Er hat im Auftrag des Justizministeriums untersucht, was aus der mit viel Vorschusslorbeeren bedachten Strafprozessreform 2008 geworden ist.
8. April 2017, 21:58
Morgenjournal, 04.06.2011
Gesetzesvorgabe nicht erfüllt
Seit Anfang 2008 gilt: Der Staatsanwalt, die Staatsanwältin ist Herr/in des Verfahrens zwischen erstem Verdacht und Eröffnung der Gerichtsverfahrens, er/sie leitet die Kriminalpolizistinnen und Kriminalpolizisten an, was und wie sie recherchieren und sorgt für damit für mehr Qualität in der Strafjustiz. So will es das Gesetz - die Wirklichkeit ist aber anders, berichtete Strafrechtsprofessor Alois Birklbauer bei der Frühjahrstagung der österreichischen Juristenkommission in Attersee. Nach Auswertung von 5.000 Ermittlungsakten zeige sich, dass es "in der Mehrzahl der Fälle keine Information der Staatsanwaltschaft seitens der Polizei gibt, bevor der Abschlussbericht erstellt wird." Ausgenommen davon seien allenfalls Wirtschafts- oder Zuchtmittelstrafsachen.
Vernehmungen verfehlen das Thema
Kriminalistik ist das eine, Juristerei ist das andere, sagt Birklbauer. Zum Teil seien überhaupt keine Juristen daran beteiligt, und das werde auch kritisiert: "Die Ermittlungsergebnisse, die Vernehmungen der Polizei, bringen es oft nicht auf den Punkt, was wir in der Hauptverhandlung als Richter dafür brauchen."
Leichter zum Freispruch
Bis 2008 waren Untersuchungsrichter zuständig. Sie konnten zwar auch manchem Fall nicht im Detail nachgehen. Dennoch habe sich die Situation seither verändert, sagt Birklbauer: So soll es leichter geworden sein, einen Freispruch zu erwirken, weil sich die Ermittlungsergebnisse in der Hauptverhandlung nicht mehr reproduzieren lassen. Da ging also manch ein Ganove unberechtigt frei, da konnte sich aber andererseits manch ein Beschuldigter nicht angemessen verteidigen, sagt Birklbauer.
Zu wenige Staatsanwälte
Die Ursache für Zurückhaltung der Staatsanwälte ist laut Birklbauer nicht Bequemlichkeit, sondern sie seien es einfach nicht gewohnt, dass sie vernehmen dürfen. Außerdem stünden wenige hundert Staatsanwälte tausenden Polizisten gegenüber und daher die Ressourcen für Vernehmungen nicht vorhanden seien. Und der Strafrechtsprofessor sagt, verglichen mit Deutschland, müsste Österreich um 30 bis 50 Prozent mehr Staatsanwälte haben.
Verteidiger sind selten
Noch eine zweite wesentliche Erkenntnis hat die Studie der Unis Linz und Graz, sowie des Instituts für Rechts- und Kriminalsoziologie Wien gebracht: Wer arm ist, hat es schwerer, sich gegen strafrechtliche Vorwürfe des Staates zu verteidigen. In der Studie habe sich herausgestellt, dass in den Ermittlungsverfahren extrem selten Verteidiger beigezogen würden, sagt Alois Birklbauer. Grund dafür seien meist die schlechten sozialen Verhältnisse der Beschuldigten.
Mehr Rechte für Verdächtige
Strafrechtsprofessor Birklbauer sagt, neben mehr Staatsanwälten sollte es in Zukunft auch mehr Verteidigungsrechte geben, wie zum Beispiel staatliche Verfahrenshilfe für Mittellose bereits bei der ersten polizeilichen Einvernahme, und nicht erst vor Gericht. Die Reform der Strafprozessordnung habe zwar erfreulicherweise mehr Rechte für die Opfer gebracht, die Rechte von Verdächtigen, sich zu verteidigen, seien aber nicht in gleichem Ausmaß ausgebaut worden, stellt Birklbauer fest.