Mehr Rechte nach Verbrechen

Besserer Opferschutz innerhalb der EU

Bei Verbrechen im EU-Ausland bekommen die Opfer künftig bessere Rechte. Bisher gibt es keine Mindeststandards, die EU-Kommission will das nun ändern. Das beginnt schon bei der Sprache: Opfer von Verbrechen müssen künftig in ihrer Muttersprache von Polizei und Gerichten betreut werden, auch bei der Entschädigung sollen die Opferrechte EU-weit gestärkt werden.

Abendjournal, 18.05.2011

Bei Verbrechen im Ausland

Der Urlaub mit Freunden auf Kreta war der Wendepunkt im Leben von Robert Hughes - der 27jährige Brite wurde von einer Gruppe junger Männer ins Koma geprügelt. Dann begann der Spießrutenlauf mit den griechischen Behörden - und Robert Hughes und seine Familie wurden zum zweiten Mal Opfer, wie seine Mutter Maggie Hughes heute in Brüssel erzählt. Ihr Sohn ist seit dem Überfall geistig behindert. "Wir waren hilflos, haben die Sprache nicht verstanden, wussten nicht in welchem Spital mein Sohn war, wir wussten nicht was wir tun mussten und waren völlig auf uns allein gestellt.

Muttersprachen-Anweisung

Künftig gelten für EU-Bürger Mindeststandards, wenn sie Opfer eines Verbrechens in einem anderen EU-Land werden. Mitarbeiter von Polizei und Justiz bekommen spezielle Opferschutz-Schulungen, die Behörden müssen dem Geschädigten in seiner Muttersprache helfen. Geregelt wird das in der heute beschlossenen Opferschutzrichtlinie, wie EU-Justizkommissarin Viviane Reding erklärt: damit die Opfer wissen, an wen sie sich wenden können. Auch wenn sie in einer Gerichtsaffäre involviert sind, müssen sie informiert werden, wie das Procedere verläuft.

Auch finanzielle Unterstützung

Damit Verbrechensopfer auch im EU-Ausland zu ihrem Recht kommen, muss ihnen finanzielle Unterstützung bei den Prozesskosten gewährt werden. Reding lobt den Opferschutz in Österreich als einen der besten in Europa - die neue Richtlinie soll dazu dienen, dass österreichische Verbrechensopfer auch in den übrigen 26 EU-Staaten auf ihre Rechte pochen können.