Gleichberechtigung für Eingetragene Partnerschaften

Doppelnamen nun mit Bindestrich

Der Verfassungsgerichtshof hat eine weitere Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare beseitigt. Nach einer neuen Entscheidung werden jetzt auch die Doppelnamen von eingetragenen gleichgeschlechtlichen Paaren mit einem Bindestrich verbunden.

Abendjournal, 11.11.2011

Elise Pelzelmayer

Bisher ist die Schreibweise von Doppelnamen so geregelt gewesen: Bei einem heterosexuellen Ehepaar ist der Doppelname mit einem Bindestrich verbunden. Bei einem gleichgeschlechtlichen Paar, dass seine Partnerschaft eintragen hat lassen, durften die Paare beide Namen führen, aber ohne Bindestrich.

In der Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof ist das als Zwangsouting kritisiert worden, weil ein Paar mit Doppelnamen ohne Bindestrich automatisch als homosexuelles Paar zu erkennen ist. Eine Ansicht der sich der Verfassungsgerichtshof angeschlossen hat. Er bezeichnet die bisherige Regelung als unzulässige Diskriminierung. Ab sofort müssen auch Doppelnamen von eigetragenen Partnerschaften mit Bindestrich verbunden werden.