Gleichgeschlechtliche Paare benachteiligt

Klagewelle gegen Diskriminierung

Wer in Österreich den Bund fürs Leben eingehen will, ist vor dem Gesetz nicht gleich. Rund 50 Unterscheidungen zwischen der eingetragenen Partnerschaft und der klassischen Ehe ortet das Rechtskomitee Lambda, das gleichgeschlechtliche Paare unterstützt. Deshalb wurden in Österreich rund ein Dutzend Klagen eingebracht.

Morgenjournal, 20.04.2011

Rechtliche Diskriminierung bei Kindern

Der Fall von zwei lesbischen Frauen, denen in Österreich das Recht auf künstliche Befruchtung verwehrt wird, hat unlängst für Aufsehen gesorgt und liegt jetzt beim Verfassungsgerichtshof. Der Rechtsanwalt Helmut Graupner vertritt die beiden Frauen und etliche andere gleichgeschlechtliche Paare, die mit unzähligen anderen rechtlichen Benachteiligungen konfrontiert sind. Die Klage darüber, dass die Stiefkindadoption dem gleichgeschlechtlichen Partner oder der gleichgeschlechtlichen Partnerin verboten ist, liegt schon seit 2007 beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof. Noch bevor sie mit der Einführung der eingetragenen Partnerschaft dezidiert verboten wurde.

Klagen in Kategorien

Rechtsanwalt Graupner teilt die Diskriminierungen in drei Kategorien ein. Die erste Kategorie betreffe Kinder, die mit gleichgeschlechtlichen Paaren leben. Dabei geht es zum Beispiel um die medizinisch unterstützte Fortpflanzung oder auch um die Adoption. Bisher sei nicht nur das Adoptieren von fremden Kindern nicht möglich, sondern auch nicht von den Kindern der Partnerin und des Partners, erklärt Graupner. Grundsätzlich begrüßen die Homosexuellenvertretungen, dass es seit ersten Jänner 2010 die Möglichkeit einer eingetragenen Partnerschaft gibt, betont Helmut Graupner, wären da eben nicht zahlreiche Benachteiligungen im Vergleich zur Ehe.

Ungleichbehandlung bei Doppelnamen

In der zweiten Kategorie geht es laut Graupner um Fälle von Diskriminierung durch sehr wichtige symbolische Unterschiede. Besonders absurd ist es für den Rechtsanwalt, dass für eingetragene Paare eine neue Namenskategorie geschaffen wurde. Bei der klassischen Ehe ist der Doppelname mit einem Bindestrich verbunden und bei den eingetragenen Paaren wird auf einen Bindestrich verzichtet. "Das heißt man erkennt, wenn jemand einen Doppelnamen hat ohne Bindestrich, dann ist das eine homosexuelle Person in einer gleichgeschlechtlichen, eingetragenen Partnerschaft", kritisiert Helmut Graupner. Eine Klage wegen der Unterschiede bei der Namensgebung liegt beim österreichischen Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof.

Vermeintliche Vorteile

In der dritten Kategorie führt Graupner Ungleichbehandlungen auf, die je nach Standpunkt ein Vorteil oder auch ein Nachteil sein können. "Wenn man eine lockere Bindung will, dann sieht man es als Vorteil. Wenn man eine striktere, engere und traditionelle Bindung will, dann sieht man es als Nachteil", so der Rechtsanwalt. Die eingetragene Partnerschaft sieht beispielsweise kürzere Scheidungsfristen vor und geringere Unterhaltspflichten nach einer Scheidung. In anderen Punkten fehlt laut Graupner eine genaue Regelung, wie zum Beispiel bei der Haushaltsführung oder bei der ehelichen oder partnerschaftlichen Treue. Deshalb vertritt Rechtsanwalt Helmut Grauper auch ein heterosexuelles Paar, dem die eingetragene Partnerschaft verwehrt wird. Denn auch das sei aus seiner Sicht ein Verstoß gegen die Gleichbehandlung.