Unmut unter Homosexuellen
Keine Witwenpension für Dohnal-Gefährtin
Eine Entscheidung der Regierung sorgt für Unmut unter Homosexuellen. Der Ministerrat hat es abgelehnt, der Lebensgefährtin der im Februar verstorbenen ehemaligen Frauenministerin Johanna Dohnal, Annemarie Aufreiter, eine Witwenpension zuzuerkennen.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 27.08.2010
43 Unterschiede
Insgesamt 43 Unterschiede bestehen zwischen eingetragener Partnerschaft und Ehe, so Helmut Graupner, Präsident des Rechtskomitees Lambda, das sich für die Rechte homosexueller Menschen einsetzt. Einige Unterschiede sind gravierend und laut Graupner für die Betroffenen zum Teil schmerzlich. So ist es Schwulen und Lesben untersagt, Kinder zu adoptieren, nicht einmal das Kind des Partners. Auch wird den lesbischen Frauen verboten, ein Kind per Samenspende zu bekommen. Damit, so Graupner, werde lesbischen Frauen de facto die Fortpflanzung verboten.
Losere Bindung
Außerdem gebe es in der eingetragenen Partnerschaft keine Mitversicherung der Stiefkinder in der Krankenversicherung und eine erschwerte Familienhospizkarenz, also Sterbebegleitung, für im Sterben liegende Stiefkinder, um einige weitere Unterschiede aufzuzählen. Generell ist die eingetragene Partnerschaft eine losere Bindung als die Ehe. Kürzere Scheidungsfristen, lockere Unterhaltspflichten nach einer Scheidung, usw. Was - je nach Betrachtungsweise - sowohl ein Vorteil, als auch ein Nachteil sein kann.
Kein Standesamt
Darüberhinaus gibt es Unterschiede, die eher symbolischer Natur sind, die von den Betroffenen laut Graupner aber dennoch als diskriminierend empfunden werden. Da wäre einerseits die Tatsache, dass eingetragene Partnerschaften nicht vor dem Standesamt, sondern auf den Bezirkshauptmannschaften geschlossen werden. Sobald man dann verpartnert ist, gilt ein anderes Namensrecht: verpartnerte Menschen haben offiziell keinen Familiennamen mehr, sondern einen Nachnamen. Klingt vielleicht nach einer Kleinigkeit, stellt aber in Wahrheit ein Zwangsouting homosexuell verpartnerter Paare dar, so Graupner.
Drei Jahre Wartezeit
Zurück zur Lebenspartnerin von Johanna Dohnal und der Entscheidung, ihr keine Witwenpension zuzuerkennen. Rein rechtlich gesehen sei das nicht bekämpfbar, so Graupner. Alle Paare, hetero- wie homosexuell, müssen drei Jahre verpartnert beziehungsweise verheiratet sein, bevor eine Witwer- oder Witwenpension ausbezahlt wird. Allerdings haben homosexuelle Paare ja erst seit Jänner die Chance, eine Partnerschaft einzugehen.
Jetzt würden alle Paare zwar formell gleich behandelt, jedoch seien homosexuelle faktisch noch einige Jahre diskriminiert, sagt Graupner.
429 Paare
Übrigens: im ersten Halbjahr 2010 haben insgesamt 429 gleichgeschlechtliche Paare eine eingetragene Partnerschaft geschlossen. 289 Paare sind männlich, 140 weiblich, so aktuelle Zahlen der Statistik Austria.