Nur Schadenersatz - Barriere bleibt

Erstes Urteil zu Barrierefreiheit

Zum ersten Mal ist in Österreich ein Geschäftsmann verurteilt worden, weil sein Betrieb nicht barrierefrei zu erreichen ist. Ein Mann, der auf einen Rollstuhl angewiesen ist, hatte den Eigentümer einer Bäckerei in Wien geklagt, der muss nun zwar Schadenersatz leisten, die Barriere aber nicht beseitigen.

Abendjournal, 16.2.2012

"Schwäche des Gesetzes"

2008 hat der Geschäftsmann seine Bäckerei umgebaut und das bisher barrierefreie Lokal mit einer knapp 16 cm hohen Stufe versehen. Schon während des Umbaus hat der Kunde, der im Rollstuhl sitzt, darauf aufmerksam gemacht, als dennoch weitergebaut wurde, hat er geklagt und Recht bekommen.

Dass der Bäckereibetreiber nun zwar 1.000 Euro zahlen muss, aber die Stufe nicht beseitigen muss, sei eine Schwäche des Gesetzes, sagt Volker Frey vom Klagsverband, der den Kläger unterstützt hat. Aber auch die Baubehörde sollte zur Verantwortung gezogen werden, da sie seit Jahren von dem Bauprojekt gewusst habe, und dennoch nichts dagegen unternahm, sagt Frey im Ö1-Abendjournal.

Das Gericht hat nun klargestellt, dass Umbauten nach dem 1. Jänner 2006 barrierefrei sein müssen, das Urteil ist rechtskräftig.