Soll Druck auf Firmen machen

Kanzleramt: Aufträge nur bei Frauenförderung

Das Bundeskanzleramt will Betriebe mit finanziellem Druck zu einer frauenfreundlichen Firmenpolitik bringen. Künftig sollen bestimmte Aufträge nur an Firmen gehen, die Frauen fördern. Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) erwartet, dass dieser Schritt des Bundeskanzleramts Vorbildwirkung für andere Ministerien hat.

Mittagsjournal, 16.3.2012

Große Symbolwirkung

Konkret sollen Aufträge des Kanzleramts bis zu einem Auftragswert von 100.000 Euro an Bedingungen geknüpft werden, mit denen Frauen gezielt gefördert werden. Frauenministerin Heinisch-Hosek bestätigt einen "Standard"-Bericht über einen entsprechenden Erlass. Betroffen sind nur einige Aufträge, das aber mit großer symbolischer Wirkung: "Wer einen Auftrag will vom Bundeskanzleramt, der muss Frauen fördern", sagt Heinisch-Hosek. Dabei könnten die Firmen "aus einer ganzen Palette von Maßnahmen wählen, die wir vorschlagen". Dazu gehört, dass mehr Frauen im Unternehmen und der Unternehmensführung tätig sind oder dass Vaterkarenz und Väter-Teilzeitarbeit gefördert wird. Außerdem soll es spezielle Weiterbildung für Frauen geben und etwa auch eine Frauenbeauftragte in den Betrieben. Je nach Größe der Unternehmen müssen eine oder mehrere Bedingungen erfüllt werden, sagt die Frauenministerin. Die Initiative sei ein Beitrag zu Bewusstseinsbildung und Veränderung für die Situation von Frauen.

Bei Nichteinhaltung Pönale

Jene Betriebe, die sich schriftlich zur Frauenförderung verpflichten, würden durch das Bundeskanzleramt und auch in den Unternehmen selbst vom Betriebsrat überprüft , sagt die Frauenministerium. Dabei kontrolliere das Bundeskanzleramt zur Halbzeit, ob die Maßnahmen überhaupt begonnen wurden, "denn ansonsten gibt's Pönalen bis zu 10.000 Euro."

Betroffen von dieser frauenfördernden Bedingung sind Aufträge bis zu 100.000 Euro und für mindestens ein halbes Jahr, das sind etwa technische Wartungsverträge oder Verträge mit Computerdienstleistern. Über dem Wert von 100.000 Euro gelten dann EU-Richtlinien, sagt Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek.

Bei Nichteinhaltung Pönale

Jene Betriebe, die sich schriftlich zur Frauenförderung verpflichten, würden durch das Bundeskanzleramt und auch in den Unternehmen selbst vom Betriebsrat überprüft , sagt die Frauenministerium. Dabei kontrolliere das Bundeskanzleramt zur Halbzeit, ob die Maßnahmen überhaupt begonnen wurden, "denn ansonsten gibt's Pönalen bis zu 10.000 Euro."

Betroffen von dieser frauenfördernden Bedingung sind Aufträge bis zu 100.000 Euro und für mindestens ein halbes Jahr, das sind etwa technische Wartungsverträge oder Verträge mit Computerdienstleistern. Über dem Wert von 100.000 Euro gelten dann EU-Richtlinien, sagt Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek.

Hoffnung auf "Dominoeffekt"

Die neuen Auftragsvoraussetzungen gelten ab sofort für das Bundeskanzleramt, sollen aber auch Vorbild für die anderen Ministerien sein. "Ich zeige ihnen jetzt, wie wir es machen und hoffe dann, dass im Dominoeffekt die anderen folgen." In Gesprächen vor der Aussendung des Erlasses habe sie alle motiviert, ist Heinisch-Hosek zuversichtlich.