Auto und Chauffeur für Tochter und Freund

Bures rechtfertigt private Dienstautonutzung

Hat Verkehrsministerin Doris Bures (SPÖ) den Begriff der "privaten Nutzung" bei ihrem Dienstwagen weit ausgelegt? Unbestritten ist, dass Dienstwagen und Chauffeur für einen Ausflug der Tochter und ihres Freundes bereitstanden. Die Ministerin verweist auf die gesetzliche Zulässigkeit der privaten Nutzung und darauf, dass sie sogar die Leasingrate zahle. Dennoch bleibt die Frage der politischen Optik.

Mittagsjournal, 6.4.2012

Vom Ministerbüro nicht bestritten

Die Vorgangsweise war rechtlich offenbar zulässig, man gewinnt als Beobachter aber den Eindruck, als hätten die an dem Vorfall Beteiligten keine rechte Freude damit, dass diese Art der privaten Nutzung an die Öffentlichkeit kommt. Dem ORF-Radio wurden zwei A4-Seiten zugespielt: Die eine ist eine Einladung zu einem sogenannten Weinkulinarium eines niederösterreichischen Winzers. Die andere ist eine Art Gedächtnisprotokoll einer Person, die dem ORF namentlich nicht bekannt ist. Diese Darstellung ist ziemlich glaubwürdig, erstens aufgrund ihrer Detailhaftigkeit und zweitens aufgrund der Tatsache, dass der Sachverhalt vom Büro der Verkehrsministerin nicht bestritten wurde.

Chauffeur vom "Limousinenservice"

Die Darstellung des Informanten lautet also folgendermaßen: Am Samstag, den 26. November 2011, trafen sich etwa 16 Weinlieberhaber in einem Ort nahe Wien zu einer Weinverkostung, eine eingeschworene Gruppe, die die von einem "Weinfreak" veranstalteten Kulinarien immer besucht. Diesmal, so der Informant, seien ein in der Runde bis dahin unbekanntes blondes Mädchen und ein junger Mann dazu gestoßen, über Empfehlung eines anderen Winzers. Sie seien von einem dunklen BMW mit Chauffeur gebracht worden - der Chauffeur sei ein befreundeter Limousinenservice-Besitzer, hätten sie die Runde wissen lassen.

Wer zahlt dafür?

Der junge Mann habe sich als Manager vorgestellt, die junge Dame habe zu ihrem Status und Job keine Angaben gemacht und sich nur mit ihrem Vornamen vorgestellt. In weiterer Folge, so der ORF-Radio-Informant, habe einer aus der Runde dann doch das Gespräch mit dem Chauffeur gesucht, der draußen im Wagen bei laufender Standheizung DVDs angesehen habe. Er habe vom Fahrer zu hören bekommen: "Ich bin der Ministerfahrer von Frau Bures, und habe heute nur Ihre Tochter mit Ihrem Freund hier her gebracht, da die Ministerin verhindert ist und ihre Tochter sie hier vertritt". Der ORF-Informant sorgt sich nun darum, dass der Steuerzahler nicht nur den Dienstwagen, sondern auch die Wochenendüberstunden des Fahrers zahlen muss, immerhin habe die Weinverkostung bis 0:30 Uhr gedauert, begonnen hat sie laut Einladung um 19 Uhr.

Beitrag für Privatnutzung entrichtet

Die Redaktion des ORF-Mittagsjournals hat das Büro von Verkehrsministerin Doris Bures Donnerstagmittag telefonisch von den Angaben des Informanten in Kenntnis gesetzt und um Stellungnahme gebeten, wie die Angelegenheit dort rechtlich und auch im Lichte immer wieder aufflammender Politiker-Privilegien-Diskussionen gesehen wird, beigefügt auch die Bitte um ein Interview mit der Ministerin. Interview gab's bisher keines, und in der Sache selbst wurde die Auskunft gegeben, dass die Ministerin für die auch private Nutzung des Autos den gesetzlichen vorgesehenen Beitrag von ohnehin knapp 600 Euro monatlich zahle - und die Leasinggebühr.

Stellungnahme des Ministeriums

Die Mittagjournal-Redaktion hat am Donnerstag am frühen Nachmittag auch noch per Email Fragen an das Ministerbüro nachgereicht. In Reaktion auf diese Email hieß es telefonisch aus dem Ministerbüro, man möge sich bitte an das Bundeskanzleramt wenden, dieses sei für Rechtsfragen zuständig. Eine juristische Eigenrecherche des Mittagsjournals ergibt: Rechtsgrundlage für diesen Themenkreis ist das Bundesbezügegesetz aus dem Jahr 1997. Dessen Paragraf 9 sieht vor, dass diversen obersten Organen des Staates Dienstautos zustehen, und dass sie für deren Nutzung eine monatliche Gebühr zu zahlen haben. Von der Beistellung eines Chauffeurs ist allerdings im Gesetz nichts zu lesen. Das Bundeskanzleramt ließ dazu wissen, die Beistellung eines Chauffeurs ergebe sich aus der Gesamtinterpretation dreier Rechtsvorschriften, nämlich des Bezügegesetzes, des Einkommenssteuergesetzes und eines Erlasses des Finanzministeriums.

Freitagvormittag traf dann nach abermaliger Interview-Anfrage eine Stellungnahme des Verkehrsministeriums ein: Die Ministerin nehme die gesetzliche Möglichkeit in Anspruch, den Dienstwagen privat zu nutzen. Sie bezahle den gesetzlich vorgesehenen Hinzurechnungsbetrag in der maximalen Höhe. Sie bezahle privat seit 2010 die Leasinggebühr in der vollen Höhe für den Dienstwagen, und - so der Zusatz des Ministerbüros, damit sollte sich eine Debatte über ein anonymes Schreiben erübrigen. Die Ministerin sei mit ihrer Familie in Niederösterreich unterwegs gewesen, man sei gemeinsam hingefahren und gemeinsam zurückgefahren. Zur privaten Nutzung gehöre auch, dass man Familienangehörige vor einer gemeinsamen Fahrt abholen lassen kann. (Text: Wolfgang Werth)