Befangenheitsantrag abgelehnt
Amon-Verfahren bleibt in Wien
Die Erhebungen gegen den ÖVP-Fraktionsführer im Korruptions-Untersuchungsausschuss Werner Amon werden weiter von der Wiener Staatsanwaltschaft geführt. Amon ist mit seinem Befangenheitsantrag bei der Justiz abgeblitzt.
8. April 2017, 21:58
Abendjournal, 5. 4. 2012
Generalanwalt Seidl: Staatsanwaltschaft nicht befangen
Die Bedenken von Werner Amon sind unbegründet, die Wiener Staatsanwaltschaft ist nicht befangen, das befindet zumindest die General-Prokuratur, sagt General-Anwalt Wilfried Seidl. "Die Generalprokuratur hat keinen Anlass gefunden, das derzeit bei der Staatsanwaltschaft Wien gegen den Abgeordneten vom Nationalrat Werner Amon anhängige Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft abzunehmen und einer anderen Behörde zu übertragen."
Einer Befragung von Werner Amon rund um Zahlung des Lobbyisten Peter Hochegger an den ÖAAB steht somit nichts mehr im Wege. Seine Immunität wurde bereits vergangene Woche vom Nationalrat für diesen Fall aufgehoben.
Kein Zusammenhang mit Kampusch Verfahren
Der ÖVP-Politiker Werner Amon hat Zweifel angemeldet an der Unbefangenheit der Wiener Staatsanwaltschaft, von überzogener Härte und Politjustiz gesprochen, als eine Art Retour-Kutsche, weil er die Staatsanwaltschaft im Fall Kampusch kritisiert habe. Das hat die Staatsanwaltschaft bereits vehement zurückgewiesen, das sieht auch die Generalprokuratur nicht so. "Dieses Verfahren steht in keinem Zusammenhang mit dem gegenständlichen Ermittlungsverfahren gegen den Herrn Amon und kann daher kein Grund sein, eine Delegierung zu begründen."
Amon bleibt skeptisch gegenüber Staatsanwaltschaft
Bei dem Fall geht es um den Verdacht der Geldwäsche, und zwar rund um Zahlungen des Lobbyisten Peter Hochegger an den ÖAAB, also den ÖVP-Arbeiter- und Angestelltenbund im Jahr 2007. Werner Amon war damals Generalsekretär und in dieser ehmaligen Funktion will ihn die Staatsanwaltschaft als Beschuldigten befragen.
In einer ersten Reaktion sagt der ÖVP-Politiker Werner Amon, er nehme die Entscheidung zur Kenntnis, seine Kritik und Skepsis an der Staatsanwaltschaft bleibe aber aufrecht.