Transparenzdebatte über Ministerin Karmasin

Ist es vereinbar, wenn der Ehemann einer Politikerin deren Firmenanteile übernimmt und unter Umständen weiterhin von Aufträgen des Bundes profitiert? Die neue Familienministerin Sophie Karmasin steht deswegen in der öffentlichen Diskussion. Sie hat ihre Anteile an den Meinungsforschungsinstituten Karmasin Motivforschung und Gallup an ihren Ehemann übergeben.

Mittagsjournal, 10.1.2014

Karmasin: "Das ist völlig sauber"

"Wir haben das rechtlich mehrfach geprüft, das ist nun völlig sauber", erklärte die ehemalige Meinungsforscherin Karmasin. Ihre Unternehmensanteile an der Karmasin Motivforschung und der Tochtergesellschaft Gallup im Ausmaß von 85 Prozent habe sie ihrem Mann übertragen. Sie selbst halte kein einziges Prozent mehr, damit könne die Firma weiterhin öffentliche Aufträge zum Beispiel auch vom Bund erhalten.

Doch so eindeutig ist die Rechtslage offenbar nicht. Im Unvereinbarkeitsgesetz heißt es zum Thema Firmenanteile von Regierungsmitgliedern:

Öhlinger: "Öffentliche Aufträge unmöglich"

Für den Verfassungsjuristen Theo Öhlinger regelt diese Bestimmung eindeutig, dass die Firma damit keine öffentlichen Aufträge mehr bekommen darf, auch wenn Karmasin selbst keine Anteile an der Firma mehr hat. "Ich glaube, dass das aufgrund einer verfassungskonformen Interpretation dieser Bestimmung so zwingend anzunehmen ist", sagte Öhlinger im Ö1-Mittagsjournal.

Denn die Firmenanteile des Paares müssten zusammen bewertet werden, denn es sei absurd anzunehmen, dass wenn die Frau ein Prozent und der 25 Prozent hätten eine Auftragsvergabe ausgeschlossen sei, aber wenn die Frau Null Prozent und der Mann 80, 90 Prozent hätte, das kein Problem sein sollte.

Fiedler: "Rechtlich möglich"

Genau gegensätzlicher Meinung ist Korruptionsbekämpfer Franz Fiedler von Transparency International. Da Karmasin die Anteile ihrem Mann übertragen habe, könne die Firma "rein rechtlich gesehen" öffentliche Aufträge erhalten. Allerdings sei die Optik eine zweifelhafte, wenn ein Unternehmen des Mannes eines Regierungsmitgliedes Aufträge vom Bund bekäme, so Fiedler. Vermutlich bestünde auch in der Öffentlichkeit kein Verständnis dafür, dass Aufträge der öffentlichen Hand an dieses Unternehmen erteilt würden.

Deswegen sollte die Firma davon absehen, öffentliche Aufträge anzunehmen, und der Bund auch keine vergeben. Außerdem plädiert Fiedler wie auch Öhlinger für eine Präzisierung des Gesetzes, das offensichtlich völlig unterschiedlich ausgelegt werden kann. Vor allem sollte das Verbot auch andere Familienmitglieder als den Ehepartner umfassen, forderte Fiedler. Denn wenn Eltern oder Geschwister von Regierungsmitgliedern die Firmenanteile halten, ist es nach derzeitiger Rechtslage völlig unproblematisch und erlaubt, wenn Firmen dann Aufträge von Regierung oder öffentlichen Unternehmen bekommen.