Jobs für Behinderte: Ruf nach höherer Strafe

Weil das vor einigen Jahren gelockerte Behinderteneinstellungsgesetz nicht wirkt, hat der Behindertenanwalt vorgeschlagen, den Kündigungsschutz wieder zu verschärfen und die Ausgleichstaxe für Betriebe zu erhöhen. Der Präsident des Zivilinvalidenverbandes Klaus Voget fordert nun, die Ausgleichstaxe drastisch zu erhöhen. Das wäre eigentlich schon geplant gewesen, als das Gesetz vor einigen Jahren gelockert wurde.

Morgenjournal, 18.3.2014

"Peitsche" für Firmen

Klaus Voget ist offenbar nicht überrascht, dass trotz des gelockerten Behinderteneinstellungsgesetzes nicht mehr, sondern weniger behinderte Menschen einen Job finden. "Das war eine halbherzige Aktion", sagt Voget. Denn das sei nur ein Teil der geplanten Änderung des Gesetzes gewesen, sagt der Präsident des Zivil-Invaliden-Verbandes, der etliche Behinderten-Organisationen vertritt. Geplant sei schon damals gewesen, dass die Ausgleichstaxe, mit der sich Betriebe ab 25 Mitarbeitern von der Einstellungspflicht freikaufen können, deutlich erhöht wird. Das sollte jetzt nachgeholt werden, so Voget. Es gehe offenbar nicht ohne Peitsche zum Zuckerbrot.

1.200 statt 350 Euro

Klaus Voget tritt für eine deutliche Erhöhung der Ausgleichstaxe ein. Statt maximal knapp 350 Euro pro Monat und nicht eingestelltem Behinderten sollte das massiv teurer werden, "damit ist für die Unternehmer eine betriebswirtschaftliche Überlegung wird". Nach Ansicht Vogets sollten Firmen eine Ausgleichstaxe in der Höhe eines kollektivvertragliche festgelegten Lohnes zahlen müssen. Als Richtwert nennt er 1.200 Euro. Das Argument der Wirtschaft, dass sich das Betriebe nicht leisten können, will Klaus Voget nicht gelten, denn es koste gar keine Ausgleichstaxe wenn Behinderte Menschen angestellt würden.