Behinderten-Jobs: Lockerung wirkt nicht

Trotz der Lockerung des besonderen Kündigungsschutzes finden nicht mehr behinderte Menschen einen Job. Vielmehr steigt die Zahl der Arbeitslosen mit Behinderung. Der amtierende Behinderten-Anwalt Hansjörg Hofer fordert daher eine Rücknahme der Lockerung und strengere Regeln für Betriebe.

Morgenjournal, 17.3.2014

Rücknahme wegen Erfolglosigkeit

Zwar wirke auch die Wirtschaftskrise, diese treffe aber deutlich mehr behinderte Menschen. Die Änderung des Behinderten-Einstellungsgesetzes - vor drei Jahren - habe nichts gebracht, so Hofer. Seit 2011 gilt, dass Behinderte nicht nach sechs Monaten einen besonderen Kündigungsschutz haben, sondern erst nach vier Jahren. Das wurde gelockert, weil Betriebe, die behinderte Menschen einstellen sollten, oft argumentiert haben, dass dieser Kündigungsschutz als Hemmnis gilt.

Hansjörg Hofer vertritt derzeit Erwin Buchinger während seiner Karenzzeit als Behindertenanwalt. Und Hansjörg Hofer sagt, das Behinderten-Einstellungsgesetz sollte wieder geändert, der gelockerte Kündigungsschutz wegen Erfolgslosigkeit zurückgenommen werden.

Strengere Regeln

Außerdem sollten die Vorgaben für Betriebe verschärft werden. Derzeit sollte ein Unternehmen ab 25 Mitarbeitern je einen Behinderten einstellen. Diese Zahl könnte gesenkt werden - in Deutschland betrage diese Zahl 16, so Hofer.

Und noch eine strengere Regel wäre vorstellbar: Größere Betriebe, die keine Behinderten einstellen, können sich derzeit durch eine Ausgleichstaxe von 350 Euro freikaufen. Für Hofer wäre eine Anhebung auf das Doppelte vorstellbar. Das Geld aus der Ausgleichszulage wird für Programme zur Beschäftigung behinderter Menschen verwendet.