SPÖ: Weniger Gnade für Steuersünder

Die SPÖ will Steuersünder künftig stärker zur Kasse bitten als bisher: Bei Selbstanzeigen soll es demnach künftig keine Straffreiheit mehr geben, dafür aber Verschärfungen bei Betriebsprüfungen und die Verjährungsfrist für die Finanzbehörden soll verlängert werden. Diese Vorschläge sind jetzt auch an den Koalitionspartner geschickt worden. Allein die Strafzuschläge sollen etwa 50 Millionen Euro pro Jahr bringen.

Morgenjournal, 22.3.2014

"Kein Kavaliersdelikt"

Fast zwei Milliarden Euro pro Jahr entgehen dem österreichischen Fiskus durch Steuerhinterziehung, schätzt der Linzer Wirtschaftsprofessor Friedrich Schneider. Gleichzeitig hat sich die Zahl der Selbstanzeigen bei Steuerdelikten im Vorjahr auf über 12.000 verdoppelt - nicht zuletzt wegen der Abkommen mit der Schweiz und Liechtenstein, aber auch weil man bei der Selbstanzeige in Österreich straffrei davonkommt - im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Ländern. Das will die SPÖ jetzt ändern und Strafzuschläge bei Selbstanzeige einführen, sagt Finanzstaatsekretärin Sonja Steßl: "Dass man merkt, es ist kein Kavaliersdelikt. Bei über 50.000 Euro soll ein Strafzuschlag von fünf Prozent dazukommen, bei 100.000 zehn Prozent und bei über einer Million 50 Prozent."

Während man bei Selbstanzeige bisher nur die hinterzogenen Steuern plus Verzugszinsen zahlen musste, soll das laut SPÖ-Modell also nur mehr bis 50.000 Euro gehen, danach gibt es eben Strafen: hat man etwa 70.000 Euro hinterzogen, wären es dreieinhalb tausend Euro, bei einer halben Million 50.000 Euro, hat man zwei Millionen Euro am Fiskus vorbeigeschummelt, wäre eine Million Strafzuschlag fällig. Steßl rechnet dadurch mit Mehreinnahmen für den Staat von etwa 50 Millionen Euro pro Jahr, dass die Zahl der Selbstanzeigen deshalb sinkt, fürchtet sie nicht: "Hier geht es auch darum, Steuerehrlichkeit zu fördern. Man hat nach wie vor die Möglichkeit einer Selbstanzeige."

Sofort alles offenlegen

Punkt zwei im SPÖ-Modell: Bei Betriebsprüfungen soll die Selbstanzeige nur mehr eine strafmindernde Wirkung haben. Im Moment, so Steßl, sei es in der Praxis nämlich so: "Der Steuerprüfer kommt zum Unternehmen und zieht aus der Schublade eine Selbstanzeige, und somit hat man eine strafbefreiende Wirkung." Und damit wäre Deutschlands aktuell prominentester Steuersünder Uli Hoeneß in Österreich glimpflicher davongekommen: "Er hat weniger angegeben, was er an Steuern hinterzogen hat, als eigentlich dann im Verfahren herausgekommen ist. Und somit war das nicht mehr komplett straffrei und seine Selbstanzeige auch nicht mehr strafmindernd. In Österreich ist es so: Ich kann weniger angeben, und habe trotzdem noch eine strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige. Da soll sich ändern." Nur wer sofort alles offen legt, soll demnach künftig einem Strafverfahren entgehen können.

Und schließlich soll der Zeitraum, für den die Steuerbehörde Bescheide ausstellen kann, verlängert werden, so Steßl - "mir geht es darum, diese fünf Jahre mindestens auf sieben, aber damit wir auch eine klare Regelung auf zehn Jahre auszuweiten".

Diese Vorschläge hat Steßl gestern Abend Finanzminister Michael Spindelegger (ÖVP) übergeben, die Verhandlungen mit dem Koalitionspartner könnten jedoch zäh werden - schon bei den Koalitionsverhandlungen ist die SPÖ bei der ÖVP mit dem Wunsch nach solchen Verschärfungen abgeblitzt.