KFV: Zu hohes Tempo soll Vormerkdelikt werden

112 Menschen sind heuer bereits auf Österreichs Straßen gestorben, im Vergleich zum Vorjahr sind das 30 Prozent mehr. Die meisten der Unfälle sind auf zu hohe Geschwindigkeit zurückzuführen. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) fordert nun, dass auch Geschwindigkeitsübertretungen ein Vormerkdelikt werden sollen.

Morgenjournal, 02.4.2014

Nicht nur Strafen, auch Trainings

Bei jedem dritten tödlichen Unfall ist überhöhte Geschwindigkeit die Ursache. Schnellfahrer seien Wiederholungstäter, deshalb sollten Geschwindigkeitsübertretungen als Vormerkdelikt im Führerscheinregister eingetragen werden, sagt Othmar Thann, Direktor des Kuratoriums für Verkehrssicherheit. Das betreffe beispielsweise Menschen, die innerhalb eines bestimmen Zeitraums, wie ein Jahr, aufgrund der bestehenden Kontrolldichte mehrmals erwischt werden. So unter anderem im Ortsgebiet mit über 70 km/h, so Thann.
Außerhalb des Ortsgebiets soll vorgemerkt werden, wer öfter mit 130 km/h erwischt wird. Wobei die Strafe allein aber zu kurz greife, Thann denkt an spezielle Trainings. „Der Fahrer müsste an einem Risikobewusstseinskurs teilnehmen, damit er dort lernt, wie gefährlich Geschwindigkeiten für Andere sind“, sagt Thann.

Verpflichtende Kurse bereits für Alko-Lenker

Solche verpflichtende Schulungsmaßnahmen gibt es bereits, und zwar für Alko-Lenker, die im Führerscheinregister vorgemerkt sind. Und man habe gute Erfahrungen damit gemacht, weil die Zahl der Alko-Unfälle zurückgehe, so die Experten. Auch gingen Fahrten mit überhöhter Geschwindigkeit zurück.

Doch die Verkehrsexperten wollen nicht nur die Schnellfahrer erwischen. Auch Gurtenmuffel und Handytelefonierer sollen es schwerer haben, der Kontrolle zu entgehen. Derzeit kann jemand, der nicht angegurtet Auto fährt oder beim Fahren telefoniert, nur gestraft werden, wenn er von der Polizei in flagranti erwischt wird. Dabei gibt es unzählige Kontrollen mit Kameras wie zum Beispiel für die Kontrolle des Sicherheitsabstands auf Autobahnen. Ist allerdings auf so einem Foto zu sehen, dass der Autofahrer ohne Gurt unterwegs ist, dann passiere derzeit nichts. Da würden "die Falschen" vom Gesetz geschützt, so Thann.

Kamerafotos als Beweis zulassen

Derzeit profitiere eine solcher Autofahrer vom Datenschutz. „Die Frage ist, ob solche Personen vom Rechtsschutzsystem profitieren sollen, wenn sich sie selber ins Unrecht setzen“, sagt Thann. Deshalb sollen künftig Kamerafotos als Beweis zugelassen sein, auch wenn nicht speziell die Gurtenpflicht oder das Handytelefonieren kontrolliert wird.