Amtsgeheimnis: Weiter Warten auf Abschaffung

Die Abschaffung des Amtsgeheimnisses dürfte doch noch einige Zeit auf sich warten lassen. Zwar hat die Bundesregierung einen Entwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz im Verfassungsrang vorgelegt und die Begutachtung ist jetzt beendet. Aber die Einwände sind zahlreich. Eine rasche Einigung auf eine Verfassungsmehrheit ist unwahrscheinlich.

Ein Aktenordner mit dem Aufdruck "amtlich geheimgehalten"

(c) Thomas-Frey,dpa

Morgenjournal, 9.5.2014

Zahlreiche Einwände

Die diversen Behörden klammern sich in ihren Stellungnahmen an ihre Geheimhaltungsrechte. Die Bundeswettbewerbsbehörde etwa besteht auf bloßer Wissensweitergabe statt eines Rechts auf Akteneinsicht. Das Verteidigungsministerium hätte gern noch mehr Ausnahmetatbestände. Und die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst befürchtet gleich die Blockade ganzer Verwaltungsbereiche, wenn das Informationsrecht extensiv genutzt werde. Das Wissenschafts- und Wirtschaftsministerium hat dafür gleich eine Lösung parat und schlägt ernsthaft eine "Mutwillensklausel" vor, die die Informationspflicht vollends ad absurdum führen würde.

Internationale Vorbilder negiert

Josef Barth vom Forum Informationsfreiheit steht auf der anderen Seite - ihm und seinen Mitstreitern geht der Entwurf viel zu wenig weit. Die Kernpunkte seiner Kritik: "Es gibt keine österreichweit einheitliche Regelung für Bund, Länder und Gemeinden. Es gibt keine Interessensabwägung zwischen dem Interesse des Amtes und dem Interesse des Bürgers - hier ist es immer so, dass das Interesse des Amtes vorgeht. Und es ist ein langer, teurer und steiniger Weg, sein Recht hier durchzusetzen. Denn dieser Entwurf zwingt die Bürger vor Gericht."


Jedes abgelehnte Informationsbegehren müsste nämlich nach den Vorstellungen der Koalition beim Verwaltungsgericht angefochten werden. Das kostet Zeit, Geld und Nerven. Und es negiert erfolgreiche internationale Beispiele von Behördentransparenz. In Slowenien, aber auch in Deutschland und Skandinavien gibt es bürgernahe Beauftragte, die den Bürgern zu ihrem Informationsrecht verhelfen. Josef Barth dazu: "International sind diese Stellen so organisiert, dass sie die Ersten sind, die schnell entscheiden. Denn dort ist das Knowhow angesiedelt, was Informationsfreiheit und Datenschutz betrifft. Und dort weiß man auch aus Erfahrung, wie solche Verfahren einfach und schnell zu regeln sind."

Vernichtende Stellungnahme

Unterstützung kommt in diesem Punkt vom angesehenen Ludwig-Boltzmann-Institut für Menschenrechte in Wien, das zum Entwurf insgesamt eine vernichtende Stellungnahme abgegeben hat. Der Zugang zu Information werde mit dem Entwurf nicht maßgeblich verbessert, heißt es darin. Das nicht zuletzt deshalb, weil es eben keine neutrale Stelle mit umfassenden Kontroll- und Untersuchungsrechten zur Durchsetzung des Bürgerrechts auf Information gebe, so das Boltzmann-Institut.

Transparenz-Vorkämpfer Josef Barth hofft jetzt auf die Opposition: "Die Oppositionsparteien sollten diesem Entwurf auf keinem Fall so zustimmen, wie er momentan vorliegt. Man würde damit der Regierung einen Persilschein ausstellen mit Zweidrittelmehrheit, die dann über einfache Gesetze die verfassungsmäßigen Rechte des Bürgers aushebeln kann." Barth hält den Regierungsentwurf für nicht reparabel und plädiert dafür, einen völlig neuen Entwurf zu schreiben.