Spielberg Formel-1: Gerichte entscheiden

In eineinhalb Wochen findet in Spielberg erstmals nach elf Jahren wieder ein Formel Eins Grand Prix von Österreich statt. Doch Anrainer haben Beschwerden beim Bundesverwaltungs- und beim Verfassungsgericht eingebracht. So könnte sich im Nachhinein herausstellen, dass die Bewilligungen für das Rennen nicht gesetzes- und verfassungskonform waren.

Mittagsjournal, 10.6.2014

"UVP-Bescheid reicht nicht"

Die Motorsport-Fans und auch steirische Landespolitiker sind schon euphorisch - wegen der erwarteten Einnahmen und der Arbeitsplätze, die der Red Bull Ring sichert. Nur eine kleine Gruppe von zehn lärmgeplagten und unbeugsamen Anrainern leistet Widerstand. Ihr Anwalt Lorenz Riegler bezweifelt, dass mit dem Grand Prix rechtlich alles in Ordnung ist: "Vor allem weil man aufgrund der europarechtlichen Vorgaben davon ausgehen muss, dass dieser Betrieb jedenfalls ein umweltverträglichkeitsprüfungspflichtiges Vorhaben darstellt." Denn der laufende Betrieb am Red Bull Ring als Teststrecke samt Geländewagen und Motorrad-Trialstrecken ist zwar durch eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) genehmigt, aber, so Riegler: "die ursprüngliche UVP-Genehmigung hat eine maximale Zuschauerzahl pro Tag in der Höhe von 25.000, und das wird sich für das Formel-1-Rennen wohl nicht ausgehen." Denn da werden am Renn-Wochenende mehr als 200.000 Zuschauer erwartet. Und so hat Anwalt Riegler drei Beschwerden beim Bundesverwaltungsgericht eingebracht.

Beschwerde gegen Gesetzesänderung

Außerdem halten er und auch die Umweltanwältin des Landes Steiermark das steirische Veranstaltungsgesetz für verfassungswidrig. Es sei extra geändert worden, um den Grand Prix zu ermöglichen, samt Beschneidung der Anrainerrechte, sagt Riegler: "Hier wurde eine Novelle beschlossen, dass Nachbarn nicht mehr einzubeziehen sind, und dass Emissionen, die von Motorsportveranstaltungen ausgehen, in jedem Umfang hinzunehmen sind. Und diesbezüglich ist auch eine Beschwerde vor dem Verfassungsgerichtshof anhängig.

"Gesamtbelastung gleich"

Weder Red Bull, noch Landeshauptmann Franz Voves oder der für den Ring zuständige Wirtschaftslandesrat Christian Buchmann wollten eine Stellungnahme abgeben. Es handle sich um anhängige Verfahren. Aber der Geschäftsführer der Spielberg Gesellschaft des Landes, Bernhard Obermaier, zeigt sich recht überzeugt, dass der Grand Prix im Rahmen der vorhanden Umweltverträglichkeitsgenehmigung zulässig ist. Damals seien Formel-1-Classic-Rennen genehmigt worden. Die neuen Autos aber seien leiser, und außerdem habe man im UVP-Bescheid "ein flexibles Rahmenprogramm bewilligt, im Bereich Lärm, aber auch im Bereich Zuschauerluftemissionen. Und meines Wissens nach ist auch die Gesamtbelastung über Jahr gleich, nur gibt's jetzt eine Konzentration auf ein Wochenende." Ob man tatsächlich zehn Tage mit je 25.000 Zuschauern gleichsetzen könne mit einem Wochenende mit 250.000, dazu müssen die Behörden fragen, so Obermaier. Doch die Antwort der Gerichte auf die Fragen wird es erst nach dem Grand Prix geben. Vom Verfassungsgerichtshof etwa heißt es, man werde voraussichtlich im Herbst entscheiden.