18 Jahre Asylverfahren: Volksanwalt prüft

Ein Mann aus Bangladesch wartet seit 18 Jahren auf eine endgültige Entscheidung in seinem Asylverfahren. Bei einem Termin vorgestern beim Bundesverwaltungsgericht wurde das Verfahren jetzt wieder vertagt - Begründung: die Fluchtgründe des jetzt 38.Jährigen müssen noch einmal recherchiert werden. Dass dieses Verfahren schon so lange dauert, ruft jetzt die Volksanwaltschaft auf den Plan, die ein Prüfverfahren einleiten will.

Morgenjournal, 17.7.2014

Dass jemand so lange auf eine Entscheidung wartet, darf es in Österreich nicht geben, zeigt sich Volksanwalt Peter Fichtenbauer empört. In einem Rechtsstaat, den Österreich darstellen sollte, seien 18 Jahre schlichtweg absurd und sprenge alle Grenzen.

Deshalb will die Volksanwaltschaft jetzt Aufklärung verlangen, und zwar von der Innenministerin. Dabei geht es nicht um die Frage, so Fichtenbauer, ob Asyl gewährt wird oder nicht. Aber jeder habe ein Recht, dass sein Verfahren in möglichst kurzer Zeit abgeschlossen wird.

Das Innenministerium hat die Kritik gestern schon zurückgewiesen und außerdem betont, das Bundesverwaltungsgericht sei zuständig. Außerdem habe Dulal D'Costa mehrmals Einspruch gegen Bescheide erhoben. Für Volksanwalt Peter Fichtenbauer dennoch kein Grund für eine Verfahrensdauer von 18 Jahren.

Aus dem Innenministerium wollte dazu niemand ein Interview geben. Aus dem Bundesverwaltungsgericht hieß es gestern, der Fall werde zügig bearbeitet.

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