Fremdwährungskredite: VKI für Rücktrittsrecht

150.000 Haushalte haben in Österreich noch Fremdwährungskredite laufen - und bei vielen tut sich eine große Finanzierungslücke auf. Einerseits durch die Aufwertung des Schweizer Franken, andererseits, weil sich der Tilgungsträger schlecht entwickelt. Der Verein für Konsumenteninformation, VKI, versucht jetzt auf einem neuen Weg zu helfen - nämlich über ein mögliches Rücktrittsrecht vom Fremdwährungskredit.

Morgenjournal, 25.7.2015

Schweizer Flagge

APA/Harald Schneider

Der Verein für Konsumenteninformation bereitet derzeit ein Musterverfahren in Bezug auf die Fremdwährungskredite vor. Es geht um ein mögliches Rücktrittsrecht vom Kreditvertrag, sagt Thomas Hirmke vom VKI. Grundlage dafür ist eine Bestimmung im Konsumentenschutzgesetz: Die Zielrichtung der Bestimmung ist, dass der Verbraucher davor geschützt sein soll, dass er die wirtschaftliche Tragweite eines Geschäftes nicht abschätzen kann. Beim FX-Kredit gibt es eine ähnliche Situation, weil nicht klar ist, wieviel man am Ende zahlen muss.

Denn viele Fremdwährungskredite sind endfällig und mit Tilgungsträger, das heißt, abgerechnet wird am Schluss. Und da tut sich für viele Kreditnehmer eine riesige Finanzierungslücke auf: Je nachdem zu welchem Kurs man eingestiegen ist, tun sich da zum Teil enorme Schäden auf, da gibts Fälle, wo mehr aushaftend ist, als man aufgenommen hat.

Wäre das Rücktrittsrecht anwendbar, könnte der Kreditvertrag rückabgewickelt werden. Der mögliche Schaden und das Risiko für den Kreditnehmer würde dadurch deutlich kleiner, sagt Thomas Hirmke: Das heißt unter dem Strich bedeutet das, dass er deutlich besser aussteigt, als sich die Situation zumindest derzeit darstellt.

Und noch einen Vorteil hat ein mögliches Rücktrittsrecht. Verjährungsfristen greifen hier laut VKI nicht, es kann so lange in Anspruch genommen werden, so lange der Kredit läuft.
Bis zu einem Ergebnis des Musterverfahrens kann es allerdings noch etwas dauern: Wir rechnen schon damit, dass das etwa 2 Jahre dauern wird. Für die meisten Fremdwährungs-Kreditnehmer könnte die Entscheidung also noch früh genug kommen. Denn viele Kredite laufen erst in fünf bis 10 Jahren aus.

Für jene Bankkunden, deren Kredite schon vorher auslaufen, könne ein mögliches Rücktrittsrecht ein weiteres Verhandlungsargument sein, sagt der VKI. Und, die Konsumentenschützer raten allen, die es sich leisten können: bei Gesprächen mit der Bank über den Fremdwährungskredit immer einen Anwalt mitnehmen, um auf Augenhöhe verhandeln zu können.