Entwurf: Amtsgeheimnis über Hintertüre

Die Abschaffung des Amtsgeheimnisses ist auf dem Weg, der bleibt aber mit Stolpersteinen übersät. Die Regierung hat gestern den Entwurf für ein neues Informationsfreiheitsgesetz in Begutachtung geschickt - es soll den Umgang mit Behördeninformationen regeln, wenn das Amtsgeheimnis dann endlich aus der Verfassung gestrichen ist. Doch aus der Sicht der Kritiker ist der Entwurf völlig unzureichend - teilweise sogar eine Verschlechterung.

Morgenjournal, 10.11.2015

Rückschritt zum bisherigen Gesetz

Das Amtsgeheimnis, wie es noch in der Verfassung steht, darf zwar eingeschränkt - aber nicht ausgeweitet werden. Für Josef Barth vom Forum Informationsfreiheit ist der Entwurf der Regierung für ein Informationsfreiheits-Gesetz demgegenüber ein Rückschritt und eine Verschlechterung. Geheimhaltungsgründe würden weitläufig definiert. Es unterliege der Willkür der Behörde, ob sie eine Information freigebe oder nicht.

Eine Behörde müsse einfach nur behaupten, dass durch die Herausgabe der Information ein Schaden entstehe - ohne die Einschätzung belegen zu müssen, wie das international üblich sei. Auch die unbedingt notwendige Abwägung zwischen dem Interesse der Öffentlichkeit und dem berechtigten Interesse von Betroffenen sei nicht vorgesehen, kritisiert Barth. Er verweist auch darauf, dass Landeshauptleute zur Wahrung anderer gleich wichtiger öffentlicher Interessen neue Geheimhaltungsgründe erfinden könnten. Möglicherweise ein Privileg im Abtausch für die Zustimmung der Länder zu einer bundesweit einheitlichen Regelung.

Informationsverweigerung statt Transparenz

Barth sagt, der Entwurf sei völlig intransparent zustande gekommen. Unter dem Deckmantel der Transparenz würden den Landeshauptleuten neue Geheimhaltungsgründe erlaubt, von einem wahren Transparenzgesetz sei man meilenweit entfernt, das verdiene den Namen nicht.

Nicht zuletzt kritisieren die Aktivisten vom Forum Informationsfreiheit, dass Information im Entwurf viel zu eng definiert sei. So würden nicht veraktete Informationen wie Entwürfe und Notizen nicht erfasst und es sollen auch nur gesichertes Wissen und Tatsachen, die bereits bekannt sind herausgegeben werden. Für Josef Barth droht hier Informationsverweigerung durch die Hintertür. Abgesehen von administrativen Hürden wie langen Fristen, 30 Euro Gebühr für die bescheidmäßige Begründung der Informations-Verweigerung und dem Fehlen eines Informations-Beauftragten, den die Koalition strikt ablehnt.