Buwog Anklageschrift: Die ersten 50 Seiten

In der Buwog und Terminal Tower-Affäre haben gestern die Anwälte der 16 Angeklagten von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft die Information über die Anklageerhebung erhalten. Mit der Information über die Anklage haben die Verteidiger auch die ersten 50 Seiten der Anklageschrift zugesendet bekommen. Diese liegen auch Ö1 vor.

Morgenjournal, 22.7.2016

Neben Ex-Finanzminister Karl Heinz Grasser, Ex-FPÖ-Politiker Walter Meischberger, Immobilienmakler Ernst Karl Plech, Lobbyist Peter Hochegger, befinden sich auch Ex-Immofinanzchef Karl Petrikovics, Ex-Raiffeisenbank Oberösterreich Chef Ludwig Scharinger unter den Angeklagten. Und auch Grassers ehemaliger Kabinettsmitarbeiter Michael Ramprecht, der als erster angeprangert hatte, dass die Buwog Privatisierung ein "abgekartetes Spiel" gewesen sei.

Auf den ersten 50 Seiten der Anklageschrift listet die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft detailliert auf welche Vorwürfe sie gegen die einzelnen Angeklagten erheben. Sozusagen: die Quintessenz der Anklage. Von Untreue, über Bestechlichkeit bis hin zu Bestechung, Urkundenfälschung und Geldwäsche reichen die Straftatbestände. Schlüsselfigur ist dabei Ex Finanzminister Karl Heinz Grasser. Denn in ihm orten die Ankläger die zentrale Person die, als Finanzminister die unmittelbare Entscheidungsbefugnis gehabt hat. Immer wieder wird in der Anklage auf einen gemeinschaftlichen Tatplan verwiesen, der bereits im Jahr 2000 gefasst worden sei.

Laut diesem Tatplan hätten Grasser, Walter Meischberger, Ernst Karl Plech und Peter Hochegger den Plan gefasst, während der Amtszeit Grassers als Finanzminister finanzielle Vorteile aus Privatisierungen, Auftragsvergaben und Verkaufsprozessen der Republik Österreichs zu schlagen. So hätte etwa Hochegger vor der Buwog Privatisierung Immofinanzchef Karl Petrikovits gegenüber offengelegt Zitat: ..dass er selbst als primärer Ansprechpartner fungieren werde, die Weiterleitung sämtlicher Informationen von und an Mag Grasser, Ing Walter Meischberger vornehmen würde und Mag Karl-Heinz Grasser letztlich derjenige sei, der nach Eingehen auf die geforderte Bestechungszahlung den erfolgreichen Zuschlag gewährleisten werde.

Interessant ist auch, dass die Staatsanwaltschaft berechnet, welchen Schaden die Republik durch die pflichtwidrigen Entscheidungen erlitten hat. Also zum Beispiel, dass bei den Bundeswohnungen einzelne Gesellschaften nicht an den jeweils Höchstbietenden verkauft wurde. Hier sieht die WKSTA einen Schaden von 35 Millionen Euro.

Die fast 10 Millionen die an Hochegger und Meischberger flossen, ortet die Anklage als verdeckten Preisnachlass ein, der aber treuwidrig nicht an die Republik abgeführt wurde, sondern von Grasser, Meischberger, Plech und Hochegger selbst einbehalten wurde.

Einen Hinweis darauf wie sich die Indizienkette der Staatsanwaltschaft aufbauen wird, gibt es beim Anklagevorwurf: Beweismittelfälschung. Hier wird etwa Grasser, Meischberger, Plech einem mitangeklagten Anwalt und einen ebenso mitangeklagten Schweizer Treuhänder vorgeworfen, gemeinschaftlich falsche Beweismittel hergestellt zu haben. Und zwar rund um Liechtenstein Konten, bei denen Meischberger als wirtschaftlich Berechtigter dargestellt werden sollte. Aber auch bei Kreditverträgen um so zu verschleiern, dass Grasser der wirtschaftlich Berechtigte ist.

Vorwürfe die von allen genannten in den vergangenen Jahren immer heftig abgestritten wurden. Insgesamt umfasst die Anklage allerdings mehrere Hundert Seiten. diese sollen in den nächsten Tagen von Richterin Nicole Rumpl den Anwälten der Angeklagten übermittelt werden. Dann haben die Angeklagten zwei Wochen Zeit Einspruch zu erheben.