Böhmdorfer weist Vorwürfe zurück

Der Verfassungs-Gerichtshof lehnt es ab, sich von der „Privatmeinung“ Schnizers in der Causa Wahlaufhebung zu distanzieren. Spekulationen, wann eine Anfechtung vorbereitet worden ist, seien für den Gerichtshof bedeutungslos. Diese Antwort reicht Dieter Böhmdorfer, Rechtsanwalt der FPÖ, nicht. Er sagt, es handle sich hier nicht um eine private Meinung, sondern um den Vorwurf an eine politische Partei, sich kriminell auf einen Wahlvorgang eingestellt zu haben, um die Wahl anzufechten, so Böhmdorfer im Ö1-Morgenjournal.

Morgenjournal, 29.9.2016

Anwalt Böhmdorfer im Gespräch mit

FPÖ-Anwalt Dieter Böhmdorfer hat die Nicht-Distanzierung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) von Äußerungen ihres Richters Johannes Schnizer kritisiert. "Es ist unfassbar und unglaublich, dass der VfGH hier nicht mehr Tätigkeit entwickelt, um seinen eigenen Ruf zu retten", so Böhmdorfer im Ö1-Morgenjournal. Schnizer habe der FPÖ "kriminelle Vorbereitungen" ihrer Wahlanfechtung vorgeworfen.

Man bewege sich hier "in Bereiche ganz relevanter unfassbarer strafrechtlicher Vorwürfe, die man so nicht stehen lassen kann", so der ehemalige Justizminister der schwarz-blauen Bundesregierung. "Ich verstehe, dass der Präsident des Verfassungsgerichtshofes den Richtern ihre private Meinung lässt, das ist aber keine private Meinung mehr. Das ist der Vorwurf gegen eine politische Partei und zwar die derzeit größte, sich kriminell auf einen Wahlvorgang eingestellt zu haben, damit man nachher die Wahl anfechten kann."

Er selber werde dennoch nicht weiter tätig werden, dies sei Sache einer anderen Rechtsanwaltskanzlei, so Böhmdorfer. Bereits am Mittwoch hatte FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl medienrechtliche Schritte unter Federführung von Anwalt Michael Rami angekündigt.