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Denn sie wissen nicht, was sie tun. Zum Begriff "Zurechnungsunfähigkeit". Gestaltung: Barbara Zeithammer. Moderation und Redaktion: Marie-Claire Messinger

Er hat 77 Menschen an einem Tag getötet, aber er entgeht vielleicht einer Freiheitsstrafe und muss nicht ins Gefängnis. Die Empörung war groß, als dem norwegischen Attentäter Anders Behring Breivik in einem ersten Gutachten Ende November paranoide Schizophrenie attestiert wurde. Mitte April soll der Prozess beginnen; ein zweites Gutachten wird derzeit erstellt. Im Prozess wird geklärt, ob der Serienkiller zurechnungsfähig war oder nicht.

Auch in Österreich kann nur bestraft werden, wer schuldhaft handelt und das setzt Einsicht voraus - Zurechnungsfähigkeit. In Paragraph 11 des Strafgesetzbuches heißt es: wer das Unrecht seiner Tat nicht einsehen kann oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann - weil er oder sie zum Tatzeitpunkt aus verschiedenen psychischen Gründen dazu nicht in der Lage war - "handelt nicht schuldhaft".

Vor Gericht gelten zurechnungsunfähige Menschen nicht als Angeklagte sondern als Betroffene. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen werden - das kommt immer häufiger vor.

Zu entscheiden haben die Richter auf Basis der psychiatrischen Gutachten. Qualitätsstandards für psychiatrische Gutachten fehlen in Österreich, die Zahl der Gutachter sinkt.

Wie lässt sich innerhalb von Stunden der Gemütszustand zum Zeitpunkt einer Tat rekonstruieren? Wo ist die Grenze zwischen "geistig abnorm" und "zurechnungsunfähig"? Und was sagt die moderne Hirnforschung zum Thema Schuld und freier Wille?

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