help - das Konsumentenmagazin

1. Wenn Fluglinien Ausgleichszahlungen verweigern
2. Post: Neue Services, alte Barrieren
3. Abwaschbare Kosmetik soll umweltverträglicher werden
4. Grabpflege: Wenn Bäume in den Himmel wachsen

Wenn Fluglinien Ausgleichszahlungen verweigern

Bei Fluglinien kann es immer wieder zu langen Wartezeiten am Check-In-Schalter kommen. Wer dadurch unverschuldet seinen Flug verpasst, darf nicht automatisch mit Unterstützung durch die Fluglinie rechnen. Ausgleichszahlungen werden immer wieder verweigert - auch dann, wenn Konsumentinnen und Konsumenten eindeutig im Recht sind, zum Beispiel wenn ein Flug seitens der Fluggesellschaft abgesagt wurde. Die Arbeiterkammer Oberösterreich geht nun gerichtlich gegen diese Missstände vor.


Post: Neue Services, alte Barrieren

Es ist ein relativ neues Service der Post: Wenn der Postler ein Paket nicht zustellen kann, wird es in einer Abholstation hinterlegt und der Empfänger bekommt eine Benachrichtigung. Mit dem darauf abgebildeten Strichcode kann man das Paket dann in der Postfiliale abholen - und zwar rund um die Uhr, denn die Abholstationen sind frei zugänglich. Von diesem Angebot ausgeschlossen sind allerdings blinde, sehbehinderte und kleinwüchsige Menschen sowie Menschen im Rollstuhl. Denn obwohl die Abholstationen gerade erst neu installiert werden, sind sie nicht barrierefrei.


Abwaschbare Kosmetik soll umweltverträglicher werden

So genannte Rinse-off-Produkte, also abwaschbare Kosmetika wie Duschgels und Shampoos, können die Umwelt belasten, wenn sie ins Abwasser gelangen. Umwelt- und Verbraucherschützer wollen nun dazu beitragen, dass solche Produkte weniger potenziell schädliche Inhaltsstoffe enthalten und umweltfreundlicher werden. Noch trägt allerdings kein einziges ausspülbares Kosmetikprodukt das österreichische Umweltzeichen. Ob sich das in naher Zukunft ändert, ist fraglich.


Grabpflege: Wenn Bäume in den Himmel wachsen

Am Familiengrab eines Help-Hörers stehen zwei Bäume. Die Friedhofsverwaltung hat die Familie nun aufgefordert, die Bäume auf eigene Kosten zu roden - sie dürften generell nicht höher als 70 cm sein, so die Begründung. Die Bäume waren aber schon bei Übernahme der Grabpflege deutlich höher gewesen. Kann die Familie trotzdem dafür verantwortlich gemacht werden?

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