Sextourismus: schwierige Beweisführung

Sex mit Kindern ist strafbar und es wurde als Erfolg gesehen, dass ein österreichisches Gericht auch dann zuständig ist, wenn nachgewiesen wird, dass jemand als Sextourist beispielsweise in Thailand mit Kindern sexuellen Kontakt hatte. Der Fall eines Kärntners, der im Verdacht steht, in Pattaya zwei Buben sexuell missbraucht zu haben, zeigt jetzt aber, wie schwierig die Beweisführung ist: Das Innenministerium hatte zwar einen Verbindungsbeamten in Thailand aktiviert, aber der Prozess in Wien ist seit fast zwei Jahren unterbrochen.

Mittagsjournal, 05.01.2015