help - das Konsumentenmagazin

1. Wer online eine Reise bucht, der hat was zu erzählen
2. Wie gut ist Katzenfutter aus dem Online-Handel?
3. Gefahr durch infizierte Webseiten
4. Die Rechtswahlklausel - Rückschritt für den Konsumentenschutz?

Wer online eine Reise bucht, der hat was zu erzählen

Wem der Weg ins nächste Reisebüro zu zeitaufwendig ist, der bucht oft lieber online. Ein paar Klicks auf einer Buchungsplattform und schon ist der nächste Traumurlaub gesichert - sollte man denken. Doch was so einfach und schnell klingt, ist in Wirklichkeit viel Arbeit. Bis der bevorzugte Urlaubsort, das passende Hotel und das günstigste Angebot gefunden sind, braucht es Zeit und viel Recherchearbeit. Andernfalls droht das böse Erwachen am Urlaubsort - wie im Falle eines Help-Hörers, der sich und seiner Familie einen ganz besonderen Urlaub gönnen wollte und stattdessen einen ganz besonders teuren bekam.


Wie gut ist Katzenfutter aus dem Online-Handel?

Liefern lassen liegt im Trend, auch Katzenfutter kann inzwischen bequem von zu Hause aus im Internet bestellt werden. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat deshalb seinen Katzenfuttertest wiederholt und um Angebote aus dem Online-Handel erweitert. Das Ergebnis: Die im Internet bestellten Produkte sind teuer, die Qualität mit wenigen Ausnahmen mäßig bis schlecht.


Gefahr durch infizierte Webseiten

Viren und Trojaner finden in der Regel mittels infizierter E-Mails oder dubioser Links ihren Weg auf private Computer. Sogenannte Drive-By-Attacken werden jedoch immer häufiger: Die Webseiten von kleinen Firmen, Vereinen, oder auch öffentlichen Stellen sind häufig ungenügend gegen Angriffe geschützt. Ist eine Webseite einmal mit Schadsoftware infiziert, genügt das Aufrufen der Seite um Schadsoftware zu verbreiten. Trojaner, die beispielsweise Daten sperren, und anschließend Geld erpressen, können auf diese Weise unbemerkt auf die Rechner von privaten Anwenderinnen und Anwendern gelangen.


Die Rechtswahlklausel - Rückschritt für den Konsumentenschutz?

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte eine Verbandsklage gegen umstrittene Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Online-Versandhändlers Amazon (europäischer Unternehmenssitz: Luxemburg) angestrengt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied jetzt: Entsprechende Klauseln sind sehr wohl nach dem Recht im Land des Unternehmenssitzes zu beurteilen. Der VKI spricht von drohender Rechtsunsicherheit und einem "Rückschritt im Verbraucherschutz".

Service

Beiträge aus den letzten Sendungen, Verbrauchernews, neueste Testergebnisse, Tipps, Kontaktadressen, Konsumenten-Links usw. finden Sie in help.ORF.at

Sendereihe

Gestaltung

  • Matthias Däuble