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Was das neue Barrierefreiheitsgesetz bringt

Am 28. Juni tritt der European Accessibilty Act in Kraft

Barrierefreiheit bedeutet nicht nur Rollstuhlrampen bei Gebäuden oder Ampeln mit Audiosignal. Auch das Netz und digitale Produkte sollen Menschen mit Einschränkungen aller Art gut nutzen können. Dazu sollen etwa Seiten ohne Maus navigierbar sein, Bilder eine Bildbeschreibung haben oder Ton mit Untertiteln ergänzt werden.
Schon bisher mussten die Seiten von Behörden und öffentlichen Einrichtungen barrierefrei gestaltet sein. Ab dem 28. Juni gilt das auch für Angebote privater Wirtschaftakteure und für bestimmte Produkte. Das sieht der European Accessibility Act vor. Der wurde schon 2019 beschlossen - am 28. Juni endet jetzt die Übergangsfrist.
Welche Produkte und Dienstleistungen ab jetzt barrierefrei gestaltet sein müssen und was das für die Konsumentinnen und Konsumenten bedeutet, darüber hat sich Irmi Wutscher mit Susanne Buchner-Sabathy unterhalten. Sie ist Übersetzerin und Expertin für Digitale Barrierefreiheit.

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