Pröll betont Datenschutz

"Transparenzdatenbank ist sicher"

Fast ein Jahr dauerte das Tauziehen in der Koalition, bis die Transparenzdatenbank Wirklichkeit wird. Der Entwurf dazu ist in Begutachtung geschickt worden. In der Datenbank soll erfasst sein, wie viel und an wen der Staat Förderungsleistungen bezahlt. Finanzminister Josef Pröll (ÖVP) versichert, dass der Datenschutz gewährleistet sei.

"Hohe Qualität des Schutzes"

Finanzminister Josef Pröll (ÖVP) im Morgenjournal-Interview am 02.09.2010 mit

Sichere Daten

Der Datenschutz werde aufrechterhalten, versichert Pröll im Ö1-Morgenjournal-Interview. Die Entscheidung, welche Behörde in welchen Fällen welche Informationen zu sehen bekommt, werde man in der Bundesregierung aber noch beschließen müssen. Ängsten, dass Hacker oder Datendiebe die Transparenzdatenbank missbrauchen könnten, begegnet Pröll mit dem Hinweis auf die bereits vorhandenen Steuerdaten des Finanzministerium "mit sehr hoher Qualität des Schutzes".

"Nutzen größer als Kosten"

Die Kosten für den Aufbau der Transparenzdatenbank, geschätzte 1,6 Millionen Euro, trägt das Finanzministerium. Ungeklärt ist noch, wer für die jährlichen Betriebskosten des EDV-Systems von einer Millionen Euro aufkommt, und wer das Melden der Daten bezahlen muss - hier ist die genaue Höhe noch nicht bekannt. Insgesamt jedenfalls werde der volkswirtschaftliche Nutzen die konkreten Kosten bei weitem überwiegen, ist Finanzminister Josef Pröll (ÖVP) sicher. Die Folge der Transparenzdatenbank, dass aufgezeigte Doppelgleisigkeiten abgestellt werden, würde sich im Laufe des nächsten Jahres entwickeln, so Pröll.

Details nach Begutachtung

Wer den Aufbau und die Aktualisierung Betrieb der Datenbank bezahlen soll, das werde man am Ende der Begutachtung wissen. Aber "das ist die geringste Frage, die mich umtreibt", so Pröll. Derartige Details werde man nach der Begutachtungsphase, die am 1. Oktober endet, "endgültig finalisieren".

Zuversicht , dass Länder mitmachen

Die Bundesländer sind vorerst eingeladen, bei der Transparenzdatenbank mitzumachen. Notfalls sollen sie per Verfassungsgesetz verpflichtet werden - wofür die Zustimmung einer Oppositionspartei nötig wäre. Die ÖVP-geführten Länder würden sich anschließen, darüber gebe es einen Beschluss des ÖVP-Parteivorstandes, so Pröll. Daher habe er keinen Grund, mit Verfassungsgesetzen zu drohen.

Morgenjournal, 02.09.2010

Konkrete Summen und Sätze

Weiters auf dem Bildschirm dann Pflegegeld, Familienbehilfe, Mitzinsbeihilfe, Bausparpämie, Pensionsvorsorge, Zukunftsvorsorge, Kinderbetreuungsgeld und Ausgleichszulage. Nicht zu vergessen begünstigte Kindergartenplätze oder die begünstigte Nutzung vom Wohnraum. Der Datensatz jedes Leistungsempfängers enthält einerseits jene Summen, die an ihn konkret ausbezahlt wurden, andererseits - wo dies nicht anders möglich ist - rechnerische Durchschnittssätze wie etwa die staatlichen Kosten für einen in Anspruch genommenen Universitätsstudienplatz.

Auch juristische Personen

Wer der Meinung ist, dass er sich als Steuerzahler oder Sozialversicherungspflichtiger etliches dieser Wohltaten ohnehin ihn Wahrheit selbst berappt, wird auch darüber nicht im Unklaren gelassen. Denn man erfährt auf einen Blick auch, wie viel man zuletzt brutto verdient hat, und wie viel einem netto geblieben ist. Das alles gilt übrigens nicht nur für Menschen aus Fleisch und Blut, sondern auch für sogenannte juristische Personen, also etwa Gesellschaften, aber auch für Personengemeinschaften, sofern diese als solche eine Förderung bekommen haben.

Auswertung nach Regierungsbeschluss

Es wird also nicht unterschieden zwischen staatsnahen oder sonstigen Betrieben. Sondern es gilt ganz einfach: Wer auch immer kassiert, wird datenmäßig erfasst. Zugriff auf den jeweiligen Komplettdatensatz soll nur der Einzelne haben. Wenn es die Bundesregierung beschließt, können die Daten anonymisiert zusammengefasst und nach statistischen Kriterien ausgewertet werden.

Vorteil für den Einzelnen

Und weiter heißt es in den schriftlichen Erläuterungen zum Gesetzestext: Für die politischen Entscheidungsträger ist die Transparenzdatenbank ein Controllinginstrument, mit dem vorhandende Doppelförderungen analysiert werden können. Als konkreten Vorteil des neuen Systems für den Einzelnen nennen die Autoren des Gesetzestextes unter anderem, dass man sich zum Beispiel den Nachweis des Familienbeihilfebezugs - wichtig für manchen Behördenweg - selbst und zu Hause wird ausdrucken können.

Aufbau bundesweit bis Ende 2011

Organisiert werden soll die Transparenzdatenbank vom Bundesrechenzentrum. Mit dem ersten Datensammeln wird im Jänner begonnen, zu Jahresende 2011 sollen die Bundes- und EU-Leistungen eingespeist sein. Das Einspeisen der Leistungen von Ländern und Gemeinden ist politisch vorgesehen und verlangt, es ist aber aus rechtlichen Gründen nicht Teil des vorliegenden bundesgesetzlichen Entwurfs.