Änderungen bei Stufe Eins und Zwei

Pflegegeld: Bestimmungen werden verschärft

Im Zuge der Budget- und Sparpläne der Regierung ist es offenbar geplant, die Bestimmungen für einen Pflegegeld-Anspruch zu verschärfen. So soll bei den beiden Pflegestufen eins und zwei ein größerer Betreuungsaufwand als bisher notwendig sein, damit es auch Pflegegeld gibt.

Mittagsjournal, 14.10.2010

Strengere Kriterien

Beim Pflegegeld soll es nicht weniger Geld geben, aber für weniger Personen. Denn es sollen strengere Kriterien für die Pflegegeld-Stufen eins und zwei eingeführt werden, das bekommen Menschen, die im alltäglichen Leben, etwa beim Waschen oder Einkaufen, Unterstützung brauchen. Nicht mehr 50 bzw. 75 Stunden Pflegebedarf pro Monat sollen als Maßstab für die Zuerkennung gelten sondern deutlich mehr.

30 Millionen Euro weniger

Die genauen neuen Stunden-Richtwerte sollen erst verhandelt werden. Das Ziel ist aber klar, durch strengere Kriterien besteht weniger oft ein Pflegegeld-Anspruch. Bei den Stufen eins und zwei gibt es die meisten Bezieher, fast 200.000 die Pflegegeld vom Bund bekommen, das sind 154 bzw. 284 Euro pro Monat. Nur als mögliche Beispiels-Rechnungen: Würde - wegen der strengeren Kriterien - jeder oder jede zehnte den Pflegegeld-Anspruch verlieren oder in eine niedrigere Pflegegeld-Stufe kommen, würde das etwa 30 Millionen Euro Ersparnis bedeuten.

Nur für neue Anträge

Diese neuen Richtlinien sollen aber nur für künftige Pflegegeld-Anträge gelten, schon bisher erfolgte Einstufungen davon nicht betroffen sein. Diese nun durchgesickerten Pläne werden vom Sozialministerium offiziell nicht bestätigt. Faktum ist aber, dass die Sparvorgeben für das Ministerium enorm sind, mit mehr als 450 Millionen im kommenden Jahr. Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) sagt aber nur, dass es Verhandlungen und Gespräche gebe, in allen Bereichen, auch bei der Pflege. Aber das betreffe sicher nicht schon gültige Pflegegeld-Bescheide.

Gilt für leichte Unterstützung

Die nun geplanten aber nicht bestätigten strengeren Kriterien betreffen die zwei niedrigsten Pflegegeld-Stufen. Konkret geht es dabei um Menschen, die leichte Unterstützung im Haushalt und beim Alltagsleben brauchen. Etwa beim Einkaufen und Kochen, bei Arztbesuchen oder der Körperpflege, heißt es vom Gesundheits- und Krankenpflegeverband. Das sind pflegebedürftige Personen etwa nach einem Schlaganfall, nach einer Krebstherapie oder mit einer chronischen Erkrankung, kommt aber auf den individuellen Fall an. Personen, die Pflegegeld der Stufe eins oder zwei erhalten brauchen alltägliche Unterstützung, ab der Stufe drei ist der Pflege-Aufwand deutlich höher und eine permanente Versorgung notwendig.